Wien

Langzeithäftling will Hofburg zwangsversteigern lassen

Ein kurioser Rechtsstreit zwischen dem Langzeithäftling Juan Carlos C. und der Republik Österreich beschäftigt Behörden und Gerichte.

Wien - Weil er trotz eines Bandscheibenvorfalls in der Justizanstalt Graz-Karlau als Hausarbeiter eingesetzt wurde, verklagte der 64-jährige Juan Carlos C. die Republik Österreich auf Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro. Dem gab das Landesgericht für Zivilrechtsachen Graz statt, die Finanzprokuratur übersah dies und versäumte die Einspruchsfrist, die Klage wurde rechtskräftig, berichtete das Gratisblatt „Heute“ in seiner Freitagausgabe.

Doch die Finanzprokuratur („Anwalt der Republik“) zahlte nicht: „Die Republik hatte gegenüber ihm (Juan Carlos C., Anm.) eine Gegenforderung, die die 7000 Euro übersteigt“, sagte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur im Gespräch mit der APA. Dadurch wurde die Forderung von C. getilgt, mitgeteilt wurde das bereits im Dezember 2012.

Der 64-Jährige war dadurch nicht mehr berechtigt, den Exekutionsantrag zu stellen, „weil ihm keine Forderung mehr zusteht“, sagte Peschorn. Demnach sei dem Langzeithäftling zum Zeitpunkt der Antragstellung der Zwangsversteigerung schon lange die Aufrechnung der Forderung bekannt gewesen.

C. erwirkte dennoch eine Bewilligung der Zwangsversteigerung zahlreicher Liegenschaften in der Wiener City, darunter auch die Hofburg, das Bundeskanzleramt sowie die Nationalbibliothek. Am 6. März bewilligte das Bezirksgericht Innere Stadt die Zwangsversteigerung zur Hereinbringung der Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von 7000 Euro. „Wir werden das mit Rekurs und Klage bekämpfen“, sagte Peschorn. „Wir werden uns dem ganz sicher nicht beugen, weil jemand versucht, über einen Weg Druck auszuüben, der aus unserer Sicht nicht berechtigt ist.“

Der Rechtsstreit zwischen dem Langzeithäftling und der Republik geht bereits über Jahre. Im Zuge der Schmerzensgeldklage hatte C. auch rund 900 Euro Extravergütung für seine Arbeiten in der Justizanstalt gefordert. Dies wies das Gericht in Graz bereits im Dezember 2011 zurück. Begründung: Der ordentliche Rechtsweg in Bezug auf Arbeitslohn ist für Häftlinge ausgeschlossen.

Der Langzeithäftling hat mehr als 30 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht, aktuell sitzt er in der Justizanstalt Stein. 1978 erschoss er bei einem Postüberfall einen Mann und wurde wegen mehrfachen Raubes und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im August 1989 brach er aus der Grazer Strafanstalt Karlau aus, während seiner Flucht entführte er eine Frau, die er auch mehrfach vergewaltigte. Eineinhalb Wochen später wurde er in Klagenfurt festgenommen. (APA)