Münchner Gericht verschiebt Beginn des NSU-Prozesses
Nach den Querelen um die Vergabe von Medienplätzen beim NSU-Prozess zieht das Gericht die Notbremse: Der Prozess wird verschoben, das Akkreditierungsverfahren beginnt von vorn.
München – Nach wochenlangem Streit über die Beteiligung von Medien und Öffentlichkeit hat das Oberlandesgericht (OLG) München den Beginn des NSU-Prozesses um knapp drei Wochen auf den 6. Mai verschoben. Die Journalistenplätze im Gerichtssaal müssten neu vergeben werden, teilte das Gericht am Montag mit. „Dies ist bis zum geplanten Hauptverhandlungsbeginn am 17. April 2013 zeitlich und organisatorisch nicht mehr möglich“, heißt es in dem OLG-Beschluss.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag angeordnet, dass im Gerichtssaal Plätze für Journalisten türkischer und griechischer Medien reserviert werden müssen. Diese waren bei der Vergabe der 50 festen Plätze zunächst nicht berücksichtigt worden. Acht der zehn Mordopfern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) stammten aus der Türkei. Ein weiteres Opfer war griechischer Herkunft. Die türkische Tageszeitung „Sabah“ hatte gegen die Vergabe der Plätze geklagt. Vor Gericht steht unter anderem die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe wegen Mordes.
Vergabeverfahren für Presseplätze noch offen
Wie das Gericht die Plätze im neuen Verfahren vergeben will, ist noch unklar. „Ich habe nicht die geringste Ahnung, nach welchen Kriterien der Senat das neue Akkreditierungsverfahren machen wird“, sagte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel. „Ich habe noch keine Informationen, wie das ablaufen wird.“
Wie die Platzvergabe im einzelnen geschehen soll, hatten die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss offen gelassen. Sie hatten angeordnet, „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“. Dies sei - so der Karlsruher Beschluss - beispielsweise mit einem Zusatzkontingent von mindestens drei Presseplätzen möglich.
„Sabah“ bedauert Verschiebung
Allerdings hatte das OLG einräumen müssen, dass es beim Versand der Pressemitteilung mit den Akkreditierungsbedingungen zu einem technischen Fehler gekommen war. Deshalb hatten einige Medien erst knapp 20 Minuten später vom Fristbeginn erfahren. Das OLG hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien. „Die Schaffung eines zusätzlichen Platzkontingents wäre ohne einen nicht ganz unbeträchtlichen organisatorischen Aufwand nicht möglich gewesen“, sagte Sprecherin Nötzel. Auch dabei hätten alle die selben Chancen haben müssen.
Für die türkischen Zeitung „Sabah“ ist die Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts zur Verschiebung des NSU-Prozesses nur die zweitbeste Lösung. „Meine Mandantin bedauert natürlich, dass der Prozess verschoben wird“, erklärte der Anwalt der Zeitung, Ralf Höcker, am Montag. „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre es nicht unbedingt notwendig gewesen, das Akkreditierungsverfahren zu wiederholen. Aus unserer Sicht ist das nur die zweitbeste Lösung.“
Für Zschäpe-Anwälte ist Verschiebung folgerichtig
Die Nebenklage-Anwälte Stephan Lucas und Jens Rabe bezeichneten die Verschiebung als „mehr als ärgerlich“. Sie sei „Ergebnis der seit Wochen starren Haltung des Gerichts, das sich jeder Kritik sperrte und konstruktiven Lösungsvorschlägen verweigerte“, heißt es in einer Erklärung der Anwälte von Angehörigen des ersten NSU-Mordopfers Enver Simsek. „Es bleibt zu hoffen, dass es dem Gericht fortan gelingt, das Verfahren so zu moderieren und zu organisieren, dass es den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Das war bislang nicht einmal im Ansatz der Fall.“
Die Verteidigung der Hauptangeklagten Zschäpe bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als folgerichtig. „Nachdem unter anderem wegen technischer Fehler einige Medien später von der Akkreditierungsfrist erfahren hatten, stand das gesamte Verfahren infrage“, sagte Anwalt Wolfgang Stahl der Nachrichtenagentur dpa. „Hätte das Gericht anders entschieden, hätten wir in der Hauptverhandlung beantragt, das Verfahren auszusetzen und ein neues Akkreditierungsverfahren durchzuführen.“ Die Verschiebung bedeute allerdings auch „eine Verzögerung zu Lasten unserer Mandantin“.
Zschäpe werde im Prozess schweigen
„Frau Zschäpe hat sich entsprechend in enger Abstimmung mit uns entschieden, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern“, sagte Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm. Sie äußerte zugleich Verständnis für Angehörige der Opfer der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die sich eine Aussage Zschäpes erhofften. „Natürlich verstehen wir das als Menschen“, so Sturm. Jeder Strafprozess habe aber das Problem, dass er „nur ein Stück weit aufklären“ könne und die Opfer nicht immer alles erfahren könnten, was sie gerne wissen wollten. (dpa, APA)