Gemeinde Rietz haftet auch für Folgeschäden an Häusern
Betoninjektionen sollen die Gebäude auf der Altdeponie stabilisieren.
Rietz –Das Landesgericht in Innsbruck sprach nun in der Causa jener drei Reihenhäuser, die offensichtlich auf einer alten Mülldeponie gebaut worden sind und im Untergrund versinken, ein weiteres Urteil: Nachdem den Hausbesitzern bereits Schadenersatz und Sanierung in der Höhe von 620.000 Euro zugesprochen worden waren, erkannte nun die erste Instanz, dass die Gemeinde auch für künftige Schäden im Rahmen einer „allumfassenden Haftung“ verantwortlich sei. Das bestätigten am Montag sowohl der Anwalt der drei betroffenen Familien, Thomas Girardi, als auch der Rechtsvertreter der Gemeinde Rietz, Friedl Hohenauer, auf Anfrage der TT.
Wie hoch diese Schäden sind oder werden können, „darüber gibt es bislang nur grobe Schätzungen“, so Girardi. Das werde sich erst in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Das Gericht begründete die weiteren Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde damit, dass „die Schäden auf Rückstände der ehemaligen Mülldeponie zurückzuführen sind“, so der Anwalt der Häuslbauer.
Was die drei Häuser betrifft, so sei die Sanierung jahreszeitlich erst jetzt beauftragt worden. In einer ersten Phase werde Beton zur Stabilisierung in den Boden injiziert. In einer zweiten Stufe müssen die Häuser wiederum mit Mörteleinspritzungen teils gehoben werden. Schließlich sind in einer dritten Phase die Außenarbeiten durchzuführen. Girardi rechnet mit zwei bis drei Monaten Bauzeit.
Der Rietzer Gemeinderat wird am Donnerstag in einer Sitzung über die Folgen und weitere Vorgangsweise beraten. „Wir werden mit ruhiger Hand und kühlem Kopf abwägen, was Sinn macht“, so Hohenauer. (pascal)