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Patient an Fehlintubation gestorben: Arzt verurteilt

Der Beatmungsschlauch befand sich bei der Obduktion in der Speiseröhre.

Salzburg/Braunau am Inn– Ein Oberarzt eines Salzburger Krankenhauses soll bei der Narkotisierung eines 66-jährigen Oberösterreichers den Intubationsschlauch irrtümlich in die Speiseröhre statt in die Luftröhre eingeführt haben. Der Patient, der sich an jenem 20. November 2009 am Knie operieren lassen wollte, ist einem Gutachten zufolge erstickt. Ein Strafrichter hat den angeklagten Anästhesisten heute, Montag, gegen Abend in einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Urteil lautete auf „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“. Es ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwältin Sandra Lemmermayer noch Verteidigerin Iris Harrer-Hörzinger gaben eine Erklärung ab.

Laut dem Rechtsanwalt der Hinterbliebenen wäre die Operation „ein Nullachtfünfzehn-Eingriff“ gewesen. Der Patient, ein Oberösterreicher aus dem Bezirk Braunau, trug eine Knieprothese. Wegen einer Infektion am Knie hatte er sich nach Salzburg ins Krankenhaus begeben.

Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. In der ersten Hauptverhandlung am 21. November 2011 schilderte er, dass zwar die erste Intubation fehlgeschlagen und der Tubus nicht in der Luftröhre gelegen sei. Beim zweiten Versuch habe er dann erkannt, dass der Beatmungsschlauch „richtig positioniert war“. Der Schlauch könnte bei der Umbettung des Toten oder am Ende der Reanimation in die Speiseröhre geraten sein, meinte der Beschuldigte.

Gerichtsmediziner Fabio Monticelli konnte sich eine zufällig Veränderung der Tubuslage während der Wiederbelebung des Patienten oder während der Umlagerung des Verstorbenen allerdings nicht vorstellen. „Der Tubus war fixiert, er bewegt sich nicht relevant.“ Auch ein gerichtlich beeideter Anästhesist, der heute sein Gutachten erörterte, bezeichnete es als „sehr unwahrscheinlich“, dass der Tubusschlauch ohne aktives Zutun verrutscht ist. Zwei Krankenträger erklärten im Zeugenstand, dass sie sich an den konkreten Fall nicht erinnern können.

Für Einzelrichter Roland Finster stand nach insgesamt drei Verhandlungstagen fest: Der Oberarzt hat bei der Operationsvorbereitung beziehungsweise bei der Narkotisierung „sorgfaltswidrig agiert“. Der Anästhesist habe nicht konsequent kontrolliert, ob der Tubus auch richtig platziert ist. (APA)

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