Zwölf Jahre Haft und Anstalt für gefährlichen Vergewaltiger
Dem 32-jährigen Innsbrucker wurde vorgeworfen, im vergangenen Juli zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Am Nachmittag fiel der Schuldspruch.
Innsbruck – Weil er im vergangenen Juli zwei junge Frauen brutal vergewaltigt hatte, wurde ein 32-jährigen Innsbrucker heute am Landesgericht vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Norbert Hofer zu zwölf Jahren Haft und Anstaltseinweisung verurteilt. Das Urteil gegen den bereits einschlägig vorbestraften und erst im Mai 2012 aus der Haft entlassenen Mann ist noch nicht rechtskräftig.
Anfang Juli 2012 hatte der damals 31-Jährige eine 19-jährige Studentin in der Höttinger Au von hinten angegriffen und in einen dunklen Innenhof gezerrt haben. Der Mann verband der jungen Frau mit einer Jacke die Augen und zog ihr die Strumpfhose über den Kopf. Im Anschluss daran verging er sich an der 19-Jährigen.
Am 24. Juli hatte er im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses in Pradl eine 21-Jährige gefesselt, geknebelt, gewürgt und schließlich vergewaltigt. Durch die Hilfeschreie des Opfers wurde ein Hausbewohner aufmerksam, der Mann flüchtete.
Im September 2012 konnte der Angeklagte aufgrund einer DNA-Analyse ausfindig gemacht und festgenommen werden. Er wurde in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.
Schon im Eingangsplädoyer bekannte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen grundsätzlich geständig. Zur Verhandlung wurde die Öffentlichkeit dann aufgrund der Details der Übergriffe ausgeschlossen. Beide Opfer befinden sich in psychologischer bzw. psychotherapeutischer Behandlung.
Bei der Urteilsverkündung wurde erörtert, dass der von Gerichtspsychiaterin Karin Kramer-Reinstadler als gefährlich beurteilte Sexualtäter wegen eines Gutachterstreits viel zu früh aus seinem Therapievollzug entlassen worden war. Wegen seiner seelischen Abartigkeit und auch weiter bestehenden Gefährlichkeit muss der heute 32-Jährige nun so lange in Anstaltstherapie bleiben, bis er wirklich als ungefährlich gilt. Erst dann hat er den Rest der ausgesprochenen Haftstrafe zu verbüßen. Beiden Vergewaltigungsopfern wurde ein Schmerzensgeld von je 5000 Euro zugesprochen. (tt.com, fell)