85-Jährige getötet: Mordverdacht gegen Putzfrau, U-Haft verhängt
Die 40-jährige Putzfrau soll auf das Vermögen von Maria E. aus gewesen sein.
Wien - Das Gewaltverbrechen, dem am 8. November 2011 die 85-jährige Maria E. in der Blumauergasse in Wien-Leopoldstadt zum Opfer fiel, dürfte geklärt sein. Eine DNA-Spur hat am vergangenen Wochenende zur Festnahme der ehemaligen Putzfrau der betagten Pensionistin geführt. Über die 40-jährige wurde am Dienstagnachmittag vom Straflandesgericht wegen Mordverdachts die U-Haft verhängt, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.
Die Putzfrau soll auf das Vermögen von Maria E. aus gewesen sein. Sie dürfte im Zug ihrer Tätigkeit im Haushalt der 85-Jährigen mitbekommen haben, dass diese einen hohen Bargeldbetrag - angeblich mehrere 100.000 Euro - zu Hause aufbewahrte.
Die hochbetagte Maria E. war in ihrem Wohnzimmer geschlagen, mit ihren eigenen Krücken verprügelt und mit einem Messer misshandelt worden, um - so die Vermutung der Ermittler - ihr damit den Aufbewahrungsort ihres Vermögens zu entlocken. Dieses gab Maria E. offenbar nicht preis - nach ihrem Ableben fanden Kriminalisten unter der Wäsche in einer Bettkasten 700.000 Euro.
Letztlich hatte ein Messerstich in den Hals den Tod der 85-Jährigen bewirkt. Die Ermittler gingen von Anfang an davon aus, dass Maria E. von keinem Unbekannten attackiert worden war. Die als vorsichtig beschriebene 85-Jährige, die kaum Besucher empfing, hätte keinen Fremden in ihre Wohnung gelassen. Da es an der Wohnungstür keine Einbruchspuren gab, war der Polizei klar, dass die Frau den Täter gekannt haben musste.
Die Putzfrau zählte zu Beginn nicht zum Kreis der Verdächtigen. Am Tatort konnten zunächst keine DNA-Spuren gesichert werden, die sich der 40-Jährigen zuordnen ließ. Fast eineinhalb Jahre später klickten für die gebürtige Wienerin doch noch die Handschellen: Bei der neuerlichen Untersuchung eines in der Wohnung sichergestellten Gegenstands fanden sich an einer Stelle, die man vorerst nicht begutachtet hatte, genetische Fingerabdrücke. Ein DNA-Gutachten stellte fest, dass diese mit der für ein Strafverfahren ausreichenden Wahrscheinlichkeit mit denen der 40-Jährigen übereinstimmte.
Die Putzfrau hatte bei den polizeilichen Einvernahmen von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Gegenüber dem Haftrichter nahm sie erstmals Stellung. Sie dürfte sich dabei zumindest teilweise geständig gezeigt haben - gegen die Verhängung der U-Haft legte die 40-Jährige keine Beschwerde ein.
(APA)