Defekte Implantate - Auch zweiter Antrag auf Einstellung abgelehnt
Der Prozess gegen PIP-Gründer Jean-Claude Mas und vier frühere Mitarbeiter wurde am Donnerstag mit Verfahrensfragen fortgesetzt.
Marseille – Im Strafprozesses um Brustimplantate aus Billig-Silikon in Marseille hat das Gericht erneut einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Der Prozess wurde am Donnerstag mit Verfahrensfragen fortgesetzt.
Die Anwälte von zwei Angeklagten sahen die Rechte der Verteidigung vom Gericht beeinträchtigt. Die Vorsitzende wies dies als unbegründet zurück. Bereits zur Eröffnung des Verfahrens am Mittwoch waren Verteidiger der fünf Angeklagten mit einem Frontalangriff auf das Verfahren gescheitert.
In der südfranzösischen Stadt müssen sich der Gründer des insolventen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP), Jean-Claude Mas, und vier frühere Mitarbeiter verantworten. Den Angeklagten drohen wegen Betrugs und schwerer Verbrauchertäuschung bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Mas hat die Vorwürfe vor Ermittlern bereits eingeräumt. Das Industriesilikon soll rund zehnmal billiger gewesen sein als zugelassenes Material. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausende Silikonkissen des Unternehmens implantiert. (dpa)