Causa Jungwirth: OGH bestätigt Schuldspruch wegen Untreue
Ob es bei fünf Jahren Haft für den Ex-ÖOC-Generalsekretär bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht entscheiden.
Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch für den ehemaligen Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), Heinz Jungwirth, bestätigt. Das gab OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Donnerstag auf Anfrage der APA bekannt. Jungwirth war im vergangenen Juli vom Wiener Straflandesgericht wegen Untreue mit einer Schadenssumme von 3,3 Millionen Euro zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die von Jungwirths Verteidiger Herbert Eichenseder dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom OGH in nicht-öffentlicher Sitzung zurückgewiesen. „Die Einwände des Angeklagten gegen Verfahrensführung und Urteilsbegründung haben sich als nicht stichhaltig erwiesen“, erläuterte Kirchbacher.
Damit sind die Feststellungen des Erstgerichts rechtskräftig, denen zufolge der einst wohl mächtigste Sportfunktionär des Landes von Jahresbeginn 2003 bis Februar 2009 in zahlreichen Angriffen die ihm in Form einer kollektiven Zeichnungsberechtigung auf die Bankkonten des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC) eingeräumte Befugnis, über die ÖOC-Gelder zu verfügen, wiederholt missbraucht hatte.
Mit den abgezweigten Millionen finanzierte Jungwirth sein kostspieliges Privatleben. Er gönnte sich etwa einen noblen Fuhrpark, zehn Pferde, eine Reithalle im Ausmaß von 70 Mal 20 Meter. Seinem Sohn spendierte er einen sündteuren Reitlehrer.
Jungwirth hat die wider ihn erhobenen Vorwürfe stets abgestritten. Ob es bei der über ihn verhängten unbedingten fünfjährigen Freiheitsstrafe bleibt, muss nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Jungwirth hat gegen das Strafausmaß Berufung angemeldet. Die Strafe könnte sich für den 61-Jährigen allerdings auf bis zu zehn Jahre erhöhen, da die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Ihr waren aus generalpräventiven Gründen die fünf Jahre zu wenig. (APA)