Niederndorfer „Konklave“ zur Wahl des Pfarrherrn
Ein Privileg von 1786 ermöglicht es den Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg und Rettenschöss, den Seelsorger zu wählen.
Von Wolfgang Otter
Niederndorf –Wenn am Dienstagabend die 37 Mitglieder der Gemeinderäte aus Niederndorf, Niederndorferberg und Rettenschöss (gemeinsam bilden sie die Pfarrgemeinde Niederndorf) nach einem gemeinsamen Besuch des Gottesdienstes zusammentreffen, dann nehmen sie ein uraltes Recht wahr: Die Kommunalpolitiker stimmen über einen neuen Pfarrer ab. Weißer Rauch, wie bei der Wahl des Papstes, wird zwar keiner aufgehen, sobald der neue Seelsorger gefunden ist – und auch der Versammlungsort ist weniger prunkvoll als in der „Ewigen Stadt“ am Tiber, aber wie in Rom wird auch in Niederndorf geheim abgestimmt. Dabei haben die Mandatare die Wahl zwischen zwei Bewerbern, die ihnen von der Erzdiözese Salzburg vorgeschlagen wurden. Namen der Kandidaten will man in Salzburg jedoch derzeit keine nennen und auch die Politik bleibt verschwiegen.
Niederndorfs BM Christian Ritzer: „Die Erzdiözese will nicht, dass wir vor der Wahl die Namen nennen. Aber es handelt sich um zwei wirklich sehr gute Bewerber“, deutet der Ortschef an, dass die Wahl nicht leicht fallen wird. Ritzer hat nämlich mit seiner Amtskollegin Elisabeth Daxauer aus Niederndorferberg und seinem Amtskollegen Helmut Oppacher aus Rettenschöss beide Anwärter besucht. Sollte übrigens einmal nur ein Pfarrer vorgeschlagen werden, können die Gemeinderäte ein Veto einlegen, dann muss ein neuer Kandidat gesucht werden. Ohne die Zustimmung der Kommunen geht also gar nichts.
Der geschichtliche Hintergrund dieses vermutlich einmaligen Vorgangs: Niederndorf war ursprünglich eine Filiale von Ebbs und löste sich 1786 von der Mutterpfarre. Im Zuge der Pfarrerhebung wurde damals den Niederndorfern vom erzbischöflichen Ordinariat auferlegt, dem jeweiligen Pfarrer ein ordentliches Pfarrhaus zur Verfügung zu stellen. Diese wiederum verlangten dafür ein „Präsentationsrecht“, also ein Recht auf Pfarrerwahl. „Durch das Kirchenbeitragsgesetz von 1939 wurden nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes diese Privatpatronate in öffentlicher Hand aufgehoben, auch das neue Kirchenrecht kennt dieses Rechtsinstitut nicht mehr. In Niederndorf hat man jedoch auf freiwilliger Basis und im beiderseitigen Einverständnis ungebrochen daran festgehalten“, erklärt Bürgermeister Ritzer. Im Jahr 1994 wurde das Niederndorfer Patronatsrecht mit dem damaligen Erzbischof Georg Eder vertraglich erneuert. Mit der Residenzpflicht wird für den Fall, dass mit der Pfarre von Niederndorf eine weitere Pfarre mitbetreut werden muss, der gewählte Seelsorger verpflichtet, seine Wohnung in der Pfarre Niederndorf zu nehmen. Im Gegenzug verpflichten sich die Gemeinden, zum Bestand eines guten und mit zeitgemäßem Komfort ausgestatteten Pfarrhofes beizutragen. Bereits zwei Jahre nach der Erneuerung der Abmachung, nämlich 1996, kam es wieder zur Anwendung: Pfarrer Peter Rabl wurde gewählt. Er wird mit 31. August in den Ruhestand treten, daher wird am Dienstag wieder gewählt.