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Grasser klagt die Republik: „Will kein Opferlamm sein“

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
© APA/ROLAND SCHLAGER

Von Journalisten „belagert“, von der Justiz „verfolgt“: Im Wiener Landesgericht wurde heute die Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik verhandelt. Wegen der Veröffentlichung einer laufenden Hausdurchsuchung will Grasser Schadenersatz. Das Urteil ergeht schriftlich.

Wien – Im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde am Freitag die Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik wegen seiner Forderung nach Schadenersatz wegen der Veröffentlichung einer laufenden Hausdurchsuchung verhandelt. Grasser stellte sich vor der Verhandlung minutenlang den zahlreich erschienenen Medienvertretern. „Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen“, sagte er. „Ich werde als Staatsbürger für mein Recht kämpfen“, er wolle damit auch anderen „Mut machen“.

„Glaube trotzdem an den Rechtsstaat“

Grasser führte wortreich aus, er werde seit vier Jahren von den Ermittlungsbehörden „verfolgt“. In allen Causen, bei der Buwog, Novomatic, Linzer Terminal Tower, überall sei nichts herausgekommen. Trotzdem würden die Ermittlungen gegen ihn nicht eingestellt. Grasser forderte erneut die Einstellung aller Ermittlungen gegen ihn. Die Ermittlungsbehörde habe schon zahlreiche Rechtsbrüche begangen, so der Ex-Finanzminister. Trotzdem glaube er an den Rechtsstaat.

Durch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wien seien die Journalisten schon vor seinem Anwalt bei der laufenden Hausdurchsuchung vor seiner Wiener Wohnung gewesen. Die Journalisten hätten ihn „belagert“, sein Sohn habe nicht zur Schule gehen können, empörte sich Grasser. Die Hausdurchsuchung fand im Mai 2011 statt.

„Habe keine österreichischen Kunden mehr“

In seiner Einvernahme zeichnete Grasser von sich das Bild eines wirtschaftlich schwer geschädigten Unternehmers. Durch die Veröffentlichung der Hausdurchsuchung und die folgenden Berichte sei ein Schaden für sein Image „national und international“ entstanden, dies habe seine möglichen Geschäftspartner abgeschreckt. Seit der Hausdurchsuchung habe er keine österreichischen Klienten mehr. Die zahlreichen Anzeigen gegen ihn zuvor habe er seinen Geschäftskunden noch als Politattacken erklären können, aber ab der Behördennachschau im Mai 2011 hätten sich seine potenziellen Partner wohl gedacht, es könne kein 08/15-Verfahren geben, wenn an zehn Orten Hausdurchsuchungen stattfanden. „

Ich lebe von Kunden, die im Ausland sind,“ betonte Grasser nach der zweistündigen Verhandlung vor Journalisten. Wo genau diese seien, wollte er auf Nachfrage nicht beantworten. Er fügte aber hinzu, dass ihm die mediale Berichterstattung nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland geschadet habe. Grundsätzlich meinte er: „Es ist viel schwieriger geworden, Geschäfte zu machen.“ Er sei „leider“ noch immer eine Person des öffentlichen Interesses.

Grasser konnte Schadenshöhe nicht beziffern

Die Höhe seines finanziellen Schadens durch die Berichterstattung konnte Grasser nicht benennen, da sich kein Geschäftspartner gefunden habe, der bereit war auszusagen, dass er wegen der Hausdurchsuchung den Kontakt zu ihm, Grasser, abgebrochen habe. „Es war eine gewisse Schockiertheit, die Platz gegriffen hat, eine völlig neue Dimension“, schilderte er die Erschütterung in Folge der Hausdurchsuchung.

Der Vertreter der Finanzprokuratur als Anwalt der Republik, Herbert Arzberger betonte, dass es nicht die Behörden gewesen seien, die persönliche Details der Durchsuchung nach außen bekannt gegeben hatten, sondern Grasser selbst, der bei einer Pressekonferenz fünf Tage nach der Nachschau bereitwillig Details bekannt gegeben habe – wie dass sein Sohn in Shorts die Tür geöffnet habe und nicht in die Schule habe gehen können.

Grasser selbst war bei der Hausdurchsuchung gegen neun Uhr vormittags nicht zu Hause, er hat sich nach Eigenangaben im Ausland befunden und konnte nicht so schnell zurückkehren.

„Ich weiß, ich habe nichts angestellt“

Auf die Frage eines Journalisten, wie er auf eine Ablehnung seiner Klage vor dem Zivilgericht reagieren würde, meinte der Ex-Minister: „Das Urteil ist natürlich zu respektieren. Aber ich weiß, ich habe nichts angestellt.“ Hingegen habe ein Gericht in Innsbruck „objektiv Amtsmissbrauch“ durch die Aussendung festgestellt, subjektiv allerdings nicht.

Das Urteil ergeht schriftlich, wie die Richterin am Ende der Verhandlung mitteilte. (APA/tt.com)

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