Persilschein für die MÜG

Mit der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) hat die Stadt Innsbruck keinen eigenen Wachkörper, stellt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nach einer Prüfung fest.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Sprengt die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck den Rahmen der Verfassung? Nein, sagt nun der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in einer Stellungnahme, die am kommenden Donnerstag den 40 Gemeinderäten präsentiert wird.

Es sind sieben Seiten, an deren Ende der Verfassungsdienst zu der eindeutigen Schlussfolgerung kommt: „Die MÜG erfüllt nicht die Kriterien des Art. 78d Abs. 1 B-VG und ist somit nicht als Wachkörper einzustufen.“

Anlass für diese Überprüfung hinsichtlich der Verfassungskonformität dieser inwischen auf 20 Personen angewachsenen Dienststelle des städtischen Magistrats war ein Prüfbericht des Kontrollamtes im Juni des vergangenen Jahres. Insbesondere der Außenauftritt der MÜG war es, den das Kontrollamt als kritisch bewertete. Die Adjustierung mit Uniformen lasse Verwechslungen mit der Polizei zu, so die Kritik. Und auch der an einem Einsatzgurt zu tragende Pfefferspray sei, so die Prüfer, laut Waffengebrauchsgesetz als „Dienstwaffe“ zu werten. Alles in allem gute Gründe, wieso das Kontrollamt dem Gemeinderat empfahl, via Beschluss eine Sonderprüfung der MÜG beim Verfassungsdienst zu beschließen. Denn laut Verfassung dürfen in Städten mit einer Bundespolizeidirektion (bzw. Landespolizeidirektion), wie eben Innsbruck, neben der Polizei keine eigenen Wachkörper durch andere Gebietskörperschaften errichten werden. Ein „Konkurrenzverbot“, das speziell FPÖ und ÖVP, aber auch Teile von Für Innsbruck, in den vergangenen Jahren stets als Benachteiligung gegenüber anderen Städten in Tirol kritisiert haben. In seiner Juli-Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Verfassungsdienst einzuschalten.

Die MÜG stelle verfassungsrechtlich lediglich eine „schlichte Wache“ dar, kommt man im Bundeskanzleramt nach Durchsicht der aus der Stadt Innsbruck angeforderten Unterlagen zur Erkenntnis. Zwar würde die Überwachungsgruppe ein einheitliches uniformiertes Auftreten aufweisen, jedoch sei die Ausstattung mit Pfefferspraydosen „nicht als Bewaffnung zu werten“, wiewohl auch sonst „keine Bewaffnung gegeben ist“. Zentral sei weiters, so der Verfassungsdienst, dass die MÜG ihrer Ansicht nach „keine eigenständige Einheit“ sei, auch weil sie keine hierarchische Gliederung aufweise und somit das entscheidende Kriterium einer „militärisch geprägten Formation“ nicht erfülle.

„Diese Stellungnahme schafft endlich Klarheit“, spielt der Obmann des städtischen Kontrollausschusses, Andreas Wanker (ÖVP), auf den erhobenen rot-grünen Zeigefinger an, die MÜG stehe außerhalb der Verfassung. Auch die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit im Innenministerium habe die nun festgestellte Rechtsauffassung der Stadt bestätigt, wie im jüngsten Follow-up-Bericht des Kontrollamtes, der am Donnerstag zusammen mit der Stellungnahme des Verfassungsdienstes dem Gemeinderat vorzulegen sein wird, nachzulesen ist.

Nicht mit dem Fazit aus dem Bundeskanzleramt zufrieden geben will sich indes SP-Gemeinderätin Sophia Reisecker. Erst unlängst kritisierte sie die Anschaffung einer Pfefferpistole. Juristisch sei es eine, politisch eine andere Sache, so Reisecker: „Der Handlungsbedarf in der Praxis ist da. Die Pfefferpistole muss weg, die Uniformen müssen sich ändern.“ Diesbezügliche SP-Anträge werden am Donnerstag behandelt. „Ich hoffe schon, dass da noch Spielraum ist“, sagt Reisecker.

Dass seiner Gruppe just von höchster Stelle ein verfassungsmäßiger Persilschein ausgestellt wurde, freut naturgemäß den Leiter des Amtes für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, Elmar Rizzoli: „Es ist festgestellt, dass wir nichts Unrechtes tun. Alles passt, es gibt keine Beanstandungen.“

Sauer dürfte der Bericht des Verfassungsdienstes aber auch all jenen Mandataren, insbesondere ÖVP und FPÖ, aufstoßen, die stets nach einer Verfassungsänderung rufen, um eben die MÜG zu einem eigenständigen Wachkörper machen zu können. Diesen Plänen erteilt Wien eine klare Absage. Eine diesbezügliche Änderung der Bundesverfassung sei „nicht angedacht“.