EU rudert bei umstrittener Saatgutverordnung zurück
Für alte Sorten würden weiter abgeschwächte Vorschriften gelten, betonte EU-Kommissar Borg. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Berlakovich äußerte sich zufrieden, auch für die Grünen ist der Entwurf „weniger schlimm als erwartet“.
Brüssel - Die EU-Kommission hat am Montag ihren umstrittenen Vorschlag für eine Saatgutverordnung vorgelegt. Vonseiten von Kleinzüchtern hat es im Vorfeld Bedenken gegeben, dass die Brüsseler EU-Behörde damit alte und seltene Sorten in die Illegalität treibe. Der zuständige Verbraucherschutzkommissar Antonio Borg verteidigte am Montag den Vorstoß und sprach von „Missverständnissen“. Bereits jetzt gebe es eine Registrierungspflicht für alle Sorten, auch traditionelle und Nischenprodukte. „Was wir vorschlagen, ist nicht ein Mehr an bürokratischen Hürden, sondern eine Vereinfachung“, sagte er.
Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist nach Angaben der Kommission der Einsatz von Saatgut für private Zwecke. „So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind (z. B. Hobbygärtner)“, schreibt die Kommission.
Aber auch für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sollen nach dem Willen der EU-Kommission die Registrierungsvorschriften entfallen, wenn sie „Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs“ als „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ auf den Markt bringen. Laut einem früheren Entwurf wäre die Schwelle weit niedriger angesetzt gewesen, nämlich bei vier Vollzeitbeschäftigten und einem Umsatz in Höhe von 75.000 Euro. Die Mikrounternehmen sollen auch keine Registrierungsgebühren bezahlen.
Reaktion auf öffentlichen Druck
Die EU-Kommission ließ am Montag erkennen, dass sie auf öffentlichen Druck und Kritik von Organisationen reagierte, die ihr einen zu industrie-freundlichen Ansatz vorwarfen. So erklärte ein Beamter der EU-Behörde, die bisherige Kritik von NGOs wie etwa im Zusammenhang mit der von Global 2000 und Arche Noah initiierte Online-Petition „Freiheit für die Vielfalt“ beziehe sich auf Entwürfe vom Herbst. Seither habe sich der Vorschlag der Kommission „dramatisch verändert“.
Grundsätzlich werden vier statt bisher zwei Registrierungskategorien geschaffen: Konventionelle Sortenregistrierung, Sorten mit offiziell anerkannter Beschreibung, heterogenes Material, das nicht der Definition einer Sorte entspricht, sowie für Nischenmärkte bestimmtes Material.
Berlakovich: „Widerstand hat sich gelohnt“
Durchaus zufrieden reagierte Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V): „Unser Widerstand hat sich gelohnt.“ Man habe „Verbesserungen im Sinne Österreichs durchgesetzt.“ Er wolle nun weiter für den Erhalt der Biodiversität bei Saat- und Pflanzgut kämpfen, bestehende Allianzen mit anderen Ländern sollen vertieft werden. „Die neuen Saatgutverkehrsregelungen dürfen keine Mehrbelastungen für die Produzenten von Saat- und Pflanzgut bringen, insbesondere, wenn sie dem Erhalt der genetischen Vielfalt dienen“, betonte der Umweltminister.
„Der Entwurf zur EU-Saatgutverordnung ist weniger schlimm als erwartet, aber es besteht noch kein Grund zur Entwarnung. Beispielsweise ist das Recht der Bäuerinnen und Bauern, ihr Saatgut untereinander zu tauschen, so für dieses keine exklusiven Eigentumsrechte vorliegt, noch nicht gewährleistet. Hier sind definitiv noch Nachbesserungen notwendig“, analysierte Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen, die Veröffentlichung der EU-Kommission.
Global 2000: Verordnung „dient Interessen der Agrarkonzerne“
Kaum Positives konnten dem Entwurf hingegen die Vertreter von Global 2000 abgewinnen. Agrarsprecherin Heidemarie Porstner: „Der heute veröffentlichte Vorschlag ist kein Beitrag zum Gemeinwohl, sondern dient den Interessen der Agrarkonzerne. Beispielsweise können viele Landwirte von den Ausnahmeregelungen nicht profitieren und werden an der Weitergabe von eigenem Saatgut gehindert. Der Saatgutmarkt liegt somit in der Hand der großen Konzerne.“ (APA)
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