Wirtschaftspolitik

Handy-Frequenzvergabe wird von Europäischen Gerichtshof geprüft

Beim Handynetzbetreiber „3“ sind auch die Kunden vom Vorgängerunternehmen „One“ bzw. „Orange“, ihre Betreibervorwahl 0699 haben sie behalten.
© APA/Fohringer

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Frequenz-Neuaufteilung zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

Wien – Die Übernahme von „Orange“ durch „Drei“ („3“, Hutchison) geht doch nicht so glatt über die Bühne wie gedacht. Wie Mitbewerber T-Mobile am Montag informierte, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Frequenz-Neuaufteilung zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet.

„T-Mobile sieht sich damit in seiner Kritik bestätigt, einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil aufgrund der Übernahme von Orange-Frequenzen durch Drei zu haben. (...) Die Entscheidung bestätigt uns darin, dass es zu einem neuen Verfahren kommen mus“, kommentierte T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth den VwGH-Beschluss.

Er vermutet, die jetzige Entscheidung des VwGH kann Auswirkungen auf die für Herbst anberaumte Auktion von Frequenzen haben. Denn je nach Ausgang des Verfahrens könnte es zu einer Aufhebung der TKK-Bescheide im Zusammenhang mit der Fusion H3G/Orange kommen. „Damit wäre die Frequenzverteilung aufgrund der Fusion wieder am Start angelangt, in einem neuen Verfahren müsste T-Mobile die zuvor verweigerte Parteienstellung eingeräumt werden“, erklärte Bierwirth. (APA)