OLG reduziert Strafe für verurteilten Tiroler Spitzenpolizisten
Amtsmissbrauch und sexuelle Nötigung lauteten die Vorwürfe gegen einen hohen Beamten der Sicherheitsdirektion in Tirol. Zum Amtsmissbrauch gab es vom Obersten Gerichtshof im April ein rechtskräftiges Urteil - heute reduzierte das OLG in Innsbruck das Strafmaß.
Wien, Innsbruck – Die Verurteilung jenes hohen Beamten der Sicherheitsdirektion, der 2007 nach Prüfungen von Sicherheitskräften am Innsbrucker Flughafen wegen sexueller Nötigung und Amtsmissbrauchs angeklagt war, ist nun endgültig rechtskräftig. Nach einem 2012 erfolgten Freispruch von sexueller Nötigung erfolgte im April durch den Obersten Gerichtshof ein Schuldspruch zum Amtsmissbrauch. Die Strafhöhe legte heute das Oberlandesgericht in Innsbruck fest.
Nach langer Beratung entschied der Senat des Oberlandesgerichtes, dass die Strafe bezüglich der ausgesprochenen Haftstrafe von einem Jahr auf nur mehr neun Monate herabzusetzen ist. Als Grund sah der OLG-Senat eine Verfahrensverzögerung von elf Monaten wegen nur einer letztlich vernehmungsfähigen Zeugin. Die Belastung durch das überlange Verfahren sei mit drei Monaten Haft zu bewerten.
Trotz erwiesener mehrfacher sexueller Beziehungen zu weiblichem Flughafen-Wachpersonal ist jedoch nicht zwingend für alle Fälle eine bewusste Verfälschung der Flughafenkontroll-Testergebnisse zu sehen, da von vier Anklage-gegenständlichen Probanden drei Männer waren. Der suspendierte Sicherheitsbeamte war nach dem Urteil gegeüber der Tiroler Tageszeitung zu keiner Stellungnahme bereit. Unabhängig vom Ausgang seines Disziplinarverfahrens steht ihm jedoch rechtlich gesehen jedenfalls eine Weiteranstellung im Bundesdienst zu. Das Urteil über den SID-Beamten ist somit nun mit neun Monaten bedingter Haft und 10.800 Euro Geldstrafe endgültig rechtskräftig.
2012 Schuldspruch in erster Instanz
Der Prozess gegen den ranghohen Mitarbeiter der Tiroler Sicherheitsdirektion (SID) wegen geschlechtlicher Nötigung und Missbrauchs der Amtsgewalt war 2012 in erster Instanz mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen.
Der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück verurteilte den Angeklagten wegen Amtsmissbrauchs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.800 Euro, hinsichtlich der geschlechtlichen Nötigung sprach er den Mann im Zweifel frei.
Der Spitzenpolizist stand vor Gericht, weil er im Jahr 2007 eine Interessentin für den Polizeidienst in seinem Büro sexuell bedrängt haben soll. Der Tiroler erklärte im Verlauf des im Mai 2011 aufgenommenen Prozesses, dass es auf Initiative der Frau zu drei Küssen gekommen sei, sexuelle Berührungen habe es aber keine gegeben.
Die Anzeige des angeblichen Opfers sahen er und Verteidiger Albert Heiss als Racheaktion, was aber die Frau – die nicht vor Gericht erschien – in einem Zeitungsinterview ebenso verneinte wie ihre Anwältin Andrea Haniger-Limburg. Wie in der Verhandlung zur Sprache kam, hatte der engagierte Katholik und mehrfache Familienvater allerdings mit anderen Frauen Sex auf der Ledercouch seines Büros, was durch Spermaspuren belegt ist.
Im Zuge der Erhebungen zu den Nötigungsvorwürfen stießen die Ermittler auf vier Protokolle, die der Tiroler in abgemilderter Version ans Innenministerium nach Wien geschickt hatte. So strich er etwa aus einem Bericht, dass eine Mitarbeiterin des Flughafensicherheitsdienstes bei einem Test eine Sprengstoffattrappe nicht erkannt hatte. Der Spitzenpolizist sprach diesbezüglich von einem Irrtum und von „sozialen Erwägungen“, zum anderen falle die Abänderung der Berichte aber auch in seine ureigenste Kompetenz. (fell, APA)
Kommentare