Schuss traf eigene Tochter
Innsbruck – Letzten Mai schoss ein 42-Jähriger seiner dreieinhalbjährigen Tochter mit einer Pistole in die Hand. In einem Nylonsack hatte de...
Innsbruck –Letzten Mai schoss ein 42-Jähriger seiner dreieinhalbjährigen Tochter mit einer Pistole in die Hand. In einem Nylonsack hatte der Schwazer die im Zuge eines Streits im Drogenmilieu abgenommene Waffe zuvor nach Hause gebracht, wo ihn in der Wohnung nicht nur ein Freund, sondern auch seine dreieinhalbjährige Tochter erwartete. Noch bevor der 42-Jährige die Pistole richtig aus dem Sack nehmen konnte, löste sich ein Schuss und traf direkt die linke Hand der sich ebenfalls im Raum aufhaltenden Tochter. Das kleine Mädchen wurde schwer verletzt.
Im Jänner erging über den Rabenvater dann am Landesgericht eine erstaunlich milde Geldstrafe von zur Hälfte bedingten 640 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Gestern am Oberlandesgericht erfuhr dieses Urteil jedoch eine Korrektur: „Die Sanktion des Erstgerichts war viel zu milde! 1440 Euro müssen sie auch als Sozialhilfeempfänger schon unbedingt bezahlen!“ (fell)
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