Blutbad im Kino

Amokschütze von Aurora will auf „unzurechnungsfähig“ plädieren

Am Montag findet die nächste Anhörung von James Holmes vor Gericht statt. Die Anwälte des 25-Jährigen haben nun angekündigt auf „unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit“ zu plädieren.

Centennial – Neue Entwicklung im Verfahren gegen den US-Kinoschützen von Aurora: Der Angeklagte James Holmes will jetzt auf „unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit“ plädieren. Wie die „Denver Post“ berichtete, kündigten die Anwälte des 25-Jährigen diesen Schritt am Dienstag in einer Eingabe an das zuständige Gericht in Centennial (Colorado) an. Die nächste gerichtliche Anhörung ist am kommenden Montag angesetzt.

Holmes wird beschuldigt, im Juli vergangenen Jahres während einer „Batman“-Filmpremiere in Aurora zwölf Menschen erschossen und 70 verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft will im Prozess die Todesstrafe erreichen.

Beschuldigte werden meistens bei der Anklageverlesung gefragt, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen. Weil die Anwälte von Holmes bis jetzt aber noch auf keine Strategie festlegen wollten, hatte der zuständige Richter gegen ihren Willen ein Standardplädoyer auf „Nicht schuldig“ zu den Akten gegeben. Damit wollte er sicherstellen, dass die nötigen Anhörungen vor offiziellem Prozessbeginn weitergehen können. Derselbe Richter muss der „Denver Post“ zufolge jetzt Grünes Licht für die Änderung des Plädoyers geben. Außerdem muss er sofort eine unabhängiges psychiatrisches Gutachten von James Holmes in Auftrag geben.

Dass die Verteidigung auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert, war erwartet worden. Erst vergangen Monat war in einem Antrag der Verteidigung zu lesen, Holmes leide an einer „schweren Geisteskrankheit“. Das Plädoyer kommt einem Schuldgeständnis gleich. Denn das bedeutet auch, dass der Student nicht bestreite, der Schütze im Kino gewesen zu sein.

Die Anwälte haben von Anfang an geltend gemacht, dass ihr Mandant schwer gestört sei. Sie verweisen unter anderem darauf, dass er sich vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung befand. Sich auf Unzurechnungsfähigkeit zu berufen, birgt laut „Denver Post“ jedoch auch die Gefahr eines Schuldspruchs. In nur einem Prozent aller Prozesse berufen sich Verteidiger auf Unzurchenungsfähigkeit - und nur in einem Viertel der Fälle mit Erfolg. (APA/dpa, tt.com)