Natur

Stoiber darf Doktortitel behalten

Die Leopold Franzens Universität Innsbruck.
© TT/Thomas Böhm

Dominic Stoiber, dem Sohn von Bayerns Ex-Ministerpräsident, wurde in 1. Instanz der Doktortitel aberkannt. Die Uni hob den Beschluss jetzt auf.

Von Peter Nindler

Innsbruck –Die Affäre um Dominic Stoiber beschäftigt seit Herbst 2011 die universitären Gremien in Innsbruck. Stoiber hat 2010 seine Dissertation über die Föderalismusreform in Deutschland am Institut für Politikwissenschaften der Universität Innsbruck verfasst. Doch die Arbeit über 287 Seiten warf viele Fragen auf, ein Plagiatsverdacht stand im Raum. Schließlich hat der 33-Jährige nicht nur über weite Strecken schlampig zitiert, sondern auch von einer an der Universität Siegen verfassten Seminararbeit aus dem Jahr 1997 abgeschrieben. Den ursprünglichen Autor würdigte er mit keinem einzigen Quellenverweis.

Aufgrund der Mängel wurde Stoiber der Doktortitel in erster Instanz aberkannt, doch der Sprössling des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten, Edmund Stoi­ber, legte Berufung ein. Der Senat der Universität hat jetzt entschieden. Das Ergebnis verriet Stoiber dem Münchner Merkur. „Der Senat der Universität hat festgestellt, dass ich meinen Doktortitel zu Recht führe“, sagte Stoiber. Der Sprecher der Universität Innsbruck, Uwe Steger, bestätigte am Donnerstag gegenüber der TT den rechtskräftigen Beschluss der Universität.

Dominic Stoiber muss seine Dissertation weder nachbessern, noch erhielt er eine schlechtere Note. Für den Senat bestand offenbar keine Täuschungsabsicht bzw. hat Stoi­ber sich seine Leistung nicht erschlichen. Auch in ähnlich gelagerten Fällen hat die Uni Innsbruck so geurteilt. Bei der viel kritisierten Doktorarbeit von Max Schaumburg-Lippe gelangte die Universität letztlich zum Schluss, dass die für den Widerruf des akademischen Grades geforderte wesentliche Voraussetzung der Erschleichung, also die Täuschungsabsicht, nicht gegeben war.