Betrugswelle aus dem Internet rollt an
Innsbruck – Es sollte einem Tiroler spanisch vorkommen, wenn ein Verkäufer aus England das deutsche Auto des Einheimischen kaufen und über e...
Innsbruck –Es sollte einem Tiroler spanisch vorkommen, wenn ein Verkäufer aus England das deutsche Auto des Einheimischen kaufen und über eine osteuropäische Spedition abholen will und für den Transport eine Vorauszahlung möchte. Klingt nach Betrug. Ist es auch. Und eine Masche, die aus dem Internet zu uns schwappt.
Nach etlichen Fällen, die sich bei der Arbeiterkammer in den vergangenen Wochen häuften, schlägt die AK Alarm. Die Gauner würden sich private Verkaufsplattformen „schamlos“ zunutze machen. Der Besitzer des Autos schöpfte Verdacht, als der vermeintliche Interessent 700 Euro für eine Spedition wollte. In einem anderen Fall wurde die Besitzerin eines wertvollen Musikinstruments um den vereinbarten Kaufpreis von 2000 Euro geprellt. Der Käufer hatte versprochen, das Geld gleichzeitig mit dem Versand der Ware zu überweisen. Doch auf die Überweisung wartet die Frau noch heute. Das Instrument ist weg. Der E-Mail-Kontakt, mehr hatte die Frau von dem angeblichen Käufer nicht, ist erloschen.
„Dass Menschen auf solche Maschen hereinfallen, ist nicht auf ältere Mitbürger beschränkt“, sagt Bernhard Sigmund vom AK-Konsumentenrecht. Vielmehr seien alle Schichten und Altersstufen für die Betrügereien anfällig.
„Das sind zwei Beispiele von vielen.“ Täglich wenden sich im Rahmen der Beratung weitere Betroffene an die Konsumentenschützer. Und die raten zu großer Vorsicht. „Ich muss mich fragen, was etwa an dem Auto besonders sein soll und auch warum jemand eine Überweisung von mir will, wenn ich etwas verkaufe“, sagt Sigmund.
Generell sollte man laut den AK-Experten Aufforderungen zu Vorauszahlungen aus Online-Portalen nicht folgen. „Oft schauen auch Internetseiten täuschend echt aus“, sagt Sigmund. Ohne eine Adresse des vermeintlichen Geschäftspartners zu kennen, sei dies aber durchaus riskant. Eine E-Mail-Adresse alleine, speziell wenn sie von einem Internetdienst stammt, sei schnell gelöscht und aufgelassen.
Ratschlag der AK: im Zweifel keine Vorausleistung erbringen, keine persönlichen Daten bekannt geben und die Verhandlungen mit einem fragwürdigen Interessenten abbrechen. (TT, mw)
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