Steiermark

Stimmen befahlen Mordversuch: 19-Jähriger in Graz vor Gericht

Der Angeklagte soll seinen 81-jährigen Vater durch Tritte, Schläge und Würgen beinahe getötet haben. Laut Gerichtsgutachten ist der Angreifer nicht zurechnungsfähig.

Graz - Weil er seinen 81-jährigen Vater durch Tritte, Schläge und Würgen beinahe getötet haben soll, musste sich ein 19-Jähriger am Montag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Angelika Hacker) verantworten. Er gab an, „Stimmen“ hätten ihm befohlen, auf den alten Mann loszugehen. Laut Gerichtsgutachten ist der Angreifer nicht zurechnungsfähig.

Der gebürtige Slowene, der völlig akzentfrei Deutsch spricht und sich gewählt ausdrückt, machte bei der Verhandlung einen sehr ruhigen, höflich-zuvorkommenden Eindruck. Er schilderte, wie er immer wieder die Anerkennung seines 81-jährigen Vaters, der schon sehr lange von der Familie getrennt in Graz lebt, gesucht hat. Ab und zu übernachtete er bei ihm, und bei einer solchen Gelegenheit im August vorigen Jahres eskalierte die Situation.

Zunächst saßen die beiden friedlich vor dem Fernseher, als der 19-Jährige plötzlich Stimmen hörte. „Schlag zu“, sollen sie gesagt haben, und „Er ist ein Schwein“. Um sich abzulenken, schrieb der junge Mann auf einen Zettel, warum er seinen Vater nicht schlagen dürfe. „Die Stimmen haben aber nicht aufgehört“, so der Slowene. Dann wollte er Musik hören, doch der Vater schimpfte, weil er die CDs durcheinanderbrachte. Da rastete der Sohn aus und ging auf den älteren Mann los. Er drosch auf ihn ein, würgte ihn zwischendurch und versetzte ihm etliche Tritte.

Die Nachbarn hörten den Lärm und verständigten die Polizei, die allerdings nicht in die Wohnung konnte, da die Türe besonders gesichert war. Also riefen die Beamten durch das Fenster der Parterrewohnung, er solle aufhören. Der 19-Jährige sah die Polizisten am Fenster, hörte aber nicht auf: „Ich hab‘ gedacht, das sind die Perchten“, meinte er. Schließlich gelangten die Beamten in die Wohnung und überwältigten den Mann.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bescheinigte dem Slowenen eine „Bewusstseinsstörung“ sowie eine „geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades“. Eine Entscheidung der Geschworenen über eine Einweisung sollte am Nachmittag erfolgen. (APA)