Kartellgericht

Preisabsprachen: Rewe zu 20,8 Millionen Euro Strafe verdonnert

Es ist die zweithöchste jemals ausgesprochene Kartellstrafe in Österreich: Rewe muss wegen Preisabsprachen 20,8 Millionen Euro Bußgeld bezahlen. Der Konzern akzeptiert die Strafe, doch Kunden will er „zu keinem Zeitpunkt“ geschadet haben.

Wien – Das Kartellgericht hat den Lebensmittelhändler Rewe (u.a. Billa, Merkur) wegen Preisabsprachen zu einem Bußgeld in der Höhe von 20,8 Mio. Euro verdonnert und verhängte damit die zweithöchste jemals ausgesprochene Kartellstrafe in Österreich. „Der Lebensmittelhändler hat von 2007 bis 2012 mit Lieferanten, unter anderem aus der Molkerei- und der Bierbranceh – Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen“, heißt es in einer Aussendung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montagvormittag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Rewe bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als „für beide Seiten akzeptable Lösung“. Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen habe man der einmaligen Bußgeldzahlung zugestimmt, teilte der Lebensmittelhändler in einer Aussendung mit. Der Konzern akzeptierte die Strafe.

„Konsumenten in keiner Form geschädigt“

Rewe International habe sich ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zur Zahlung von 20,8 Mio. Euro bereit erklärt, heißt es in einer Aussendung des Lebensmittelhändlers.

„Mit der nun gefundenen Einigung möchte ich aber auch klar betonen, dass Konsumenten in keiner Form auch nur irgendwie geschädigt wurden“, versuchte Rewe-International-Chef Frank Hensel zu beruhigen. Es habe Grauzonen gegeben, welche Preisinformationen mit Lieferanten ausgetauscht werden dürfen, erklärte Rewe-International-Pressesprecherin Corinna Tinkler.

Deswegen seien aber keine höheren Preise für Kunden entstanden. Die Nahrungsmittel-Sortimentsverteuerung bei Rewe belief sich laut Tinkler auf plus 1 Prozent, im Vergleich zu mehr als 3 Prozent Nahrungsmittel-Teuerung im Verbraucherpreisindex. Trotz „unterschiedlicher Rechtsauffassungen“ habe man der Bußgeldzahlung zugestimmt, betonte Tinkler. Damit sei ein „möglicherweise jahrelang anhaltender Rechtsstreit“ vermieden worden.

Außerdem hat sich Rewe verpflichtet, gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen Leitfaden zum Thema „Kartellrechtliche Anforderungen in Einkaufsverhandlungen“ zu erstellen, der dann für den gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel richtungsweisend sein soll. Das Bußgeld sei „eine für beide Seiten akzeptable Lösung“.

Von Rewe anerkannte Vorwürfe

Im Februar und März 2012 hatten die Wettbewerbshüter wegen des Verdachts von „horizontalen und vertikalen“ Preisabsprachen, also mit Lieferanten und mit Mitbewerbern, Hausdurchsuchungen in der Rewe-International-Konzernzentrale in Wiener Neudorf durchgeführt.

Die Kartellstrafe von knapp 21 Mio. Euro ist das bisher zweithöchste in Österreich verhängte Bußgeld, nach 75,4 Mio. Euro für das sogenannte „Aufzugskartell“. Weitere Ermittlungen und Verfahren gegen andere Firmen im Rahmen der Rewe-Ermittlungen seien noch anhängig, so BWB-Sprecher Stefan Keznickl zur APA. Das Bußgeld für Rewe sei auf Grundlage einer Leitlinie der Europäischen Kommission für Kartellstrafen berechnet worden. (tt.com, APA)