Müllgebühren ließen die Emotionen hochgehen

Nur ein Formalfehler oder eine Benachteiligung für Zugezogene? Darüber entbrannte im Bucher Gemeinderat eine heftige Debatte.

Von Angela Dähling

Buch in Tirol –Es glich einem verbalen Boxkampf, was den Zuhörern am Dienstagabend in der Bucher Gemeinderatssitzung geboten wurde. Denn beim Tagesordnungspunkt 4, die Müllgebührenvorschreibung 2012 betreffend, entbrannte ein teilweise heftiges Wortgefecht zwischen BM Otto Mauracher (Freie Bürgerliste), seinem Vize Walter Wallner und ihrem Listenkollegen GR Dietmar Ritzenberger auf der einen Seite und Hannes und Helmut Partl sowie Marion Wex von der VP-Liste auf der anderen Seite.

Die Gemeindeführung hatte zudem den Amtsleiter und die Kassaleiterin mit im Boot, als es um die Frage ging, ob die Gemeinde Buch ihren Bürgern 2012 doppelt die Müllgrundgebühren verrechnet hat. „Hat sie nicht“, betonte der Amtsleiter und untermauerte dies mit einer Liste über die Abrechnungszeiträume seit 2002. Die Buchhalterin der Gemeinde ergänzte, es habe keine Mehreinnahmen gegeben: „Ich habe alles kontrolliert. Es wäre sofort aufgefallen, wenn 20.000 bis 30.000 Euro zu viel eingenommen worden wären. Rechnerisch ist alles korrekt.“ Es handle sich um einen reinen Formalfehler bzw. Eingabefehler am PC und der betreffe die Datumsangabe des Abrechnungszeitraumes. Bis 2002 wurde die Müllgebühr rückwirkend verrechnet, ab 2003 sei laut Amtsleiter fälschlicherweise im Vorhinein für den Zeitraum 1. 9. 2003 bis 31. 8. 2004 kassiert worden. Und für die ersten acht Monate des Jahres 2003 damit nicht. 2012 habe man den Formalfehler korrigiert – es wird wieder rückwirkend verrechnet.

Wie berichtet, haben zwei VP-Mandatare die Müllgebührenvorschreibung 2012 schriftlich beeinsprucht und in zweiter Instanz vom Gemeindevorstand Recht bekommen. „Man hat diesen zwei Bürgern fälschlich Recht gegeben. Sie müssten das Geld zurückzahlen“, sagte BM Mauracher, der wetterte: „Ich lasse es nicht stehen, dass sich die Kanzlei ein Körberlgeld verdient hätte.“ Die VP-Liste gab sich mit den Erklärungen mit dem Verweis auf später Zugezogene nicht zufrieden. GR Marion Wex, sie hatte ihren Bescheid erfolgreich beeinsprucht, hält an ihrer Meinung fest, dass hier Unrechtes passierte. Wer beispielsweise im Herbst 2003 nach Buch zog, musste per Bescheid im November 2003 Müllgebühren im Voraus (für den Zeitraum 1. 09. 2003 – 31. 08. 2004) zahlen. Bei rückwirkender Verrechnung hätte er diese Vorschreibung erst im Jahr 2004 erhalten dürfen.

„Ihr wollt das nicht verstehen“, wetterte der Gemeindechef, der den Punkt schließlich vertagte mit dem Hinweis, die Causa aufsichtsbehördlich prüfen zu lassen.