Amels Tod lässt Justiz nicht ruhen
Innsbruck – Nach dem Tod des dreijährigen Amel in der Kinderklinik im April 2010 wurde im November der einst verantwortliche Oberarzt am Lan...
Innsbruck –Nach dem Tod des dreijährigen Amel in der Kinderklinik im April 2010 wurde im November der einst verantwortliche Oberarzt am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt.
Die so tragisch verlaufene Behandlung des wegen einer akuten Verstopfung eingelieferten Kindes hat nun für die involvierten Ärzte jedoch zwei weitere Nachspiele. So hatten gegen das – von der Ärzteschaft so kritisch beäugte – Urteil über den Oberarzt Verteidigung und Staatsanwaltschaft gleichermaßen berufen.
Das Oberlandesgericht muss sich mit dem Fall noch einmal auseinandersetzen. Die Beurteilung des Kindstods ist daher noch einmal völlig offen. Verteidiger Albert Heiss hatte beim Prozess insbesondere die medizinischen Gutachten ins Visier genommen. Der Termin für die Verhandlung wurde bereits für den 19. Juni festgesetzt.
Nochmals vor dem Strafrichter muss auch die einst schon freigesprochene behandelnde Assistenzärztin erscheinen. Im Lauf des Prozesses gegen den Oberarzt waren einige Unklarheiten zur internen Kommunikation hervorgekommen. Auch hier ist nun alles wieder offen. Den neuen Prozess wird Richter Thomas Dampf führen. (fell)