14-jähriger U-Häftling: Prammer kritisiert Karl
Die Reaktion der Justizministerin sei für Nationalratspräsidentin Prammer „merkwürdig“ und „unangemessen“.
Wien - Nationalratspräsidentin Prammer hat am Montag Kritik an den Äußerungen von Justizministerin Karl in Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines 14-jährigen U-Häftlings in der Justizanstalt Josefstadt geübt. Dass Karl ihre Worte nicht sehr glücklich gewählt habe, „da ist fast die ganze Republik einig“, sagte Prammer.
Karls öffentliche Reaktion wertete Prammer als „sehr merkwürdig“, die Wortwahl als „unglaublich“ und „unangemessen“. Sie hoffe aber, dass der Fall nach der „ganzen Latte an Fehlern“ auch Gutes bringe, nämlich Veränderungen und Verbesserungen im System.
Rauch kritisiert Prammer
ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch hat sich am Montag über die Kritik von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) empört gezeigt. „Dieser Kommentar ist einer Nationalratspräsidentin unwürdig“, erklärt er in einer Aussendung.
Karl habe in Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines 14-jährigen U-Häftlings bereits die Sachlage klargestellt, ihr persönliches Bedauern ausgedrückt und weitere Maßnahmen eingeleitet.
„Allianz gegen die Gleichgültigkeit im Strafvollzug“
Experten des Rechtssystems, die sich zu einer „Allianz gegen die Gleichgültigkeit im Strafvollzug“ zusammengeschlossen haben, fordern unter anderem die Wiedereinführung des vor rund zehn Jahren aufgelösten Jugendgerichtshofs (JGH).
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser am Montag in Wien übten Proponenten der Allianz heftige Kritik an Missständen im Strafvollzug. So bezeichnete die Strafverteidigerin Alexia Stuefer es als „absurd“, dass bei sinkender Kriminalität die Haftzahlen steigen.
Den Fall des 14-Jährigen bezeichnete Stuefer, Generalsekretärin der Vereinigung österreichischer Strafverteidiger, als „Pleite des Rechtsstaates“. Die österreichische Gesellschaft sei so beschaffen, dass sie „Kinder - und ein Jugendlicher mit verzögerter Reife ist ein Kind - wegsperrt und sich selbst überlässt“, konstatierte die Juristin. Die Vollziehung, wie sie jetzt passiere, „ist nicht gesetzeskonform“. Vorgesehen sei, dass Inhaftierte in der Nacht einzeln untergebracht seien. Es sei darüber hinaus „internationaler Standard, dass Jugendliche von Erwachsenen getrennt untergebracht werden“. (APA)