Deutscher Designer Glööckler: „Habe nie Koks berührt“

Glööckler wehrt sich gegen Drogenvorwürfe: „Ich hatte mit Kokain nie etwas am Hut!“ wies er einen Bericht der „Bild“-Zeitung zurück.

Berlin - Harald Glööckler lädt gern in sein abgedrehtes Penthouse in einer der teuersten Straßen Berlins. Am Montag ist der schrille Szene-Designer aber ausgesprochen verärgert. Er sehe sich gezwungen, eine Stellungnahme abzugeben, sagt der 48-Jährige knapp vor den kurzfristig eingeladenen Journalisten. „Ich habe in meinem Leben weder Koks berührt noch Kokain konsumiert noch Kokain gekauft noch Kokain verkauft.“ Punkt. Fertig. Aus.

Was ist passiert? Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, die Berliner Staatsanwaltschaft ermittle gegen den „Modezar“ wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft machte sich über Stunden rar, äußerte sich aber auch später nicht konkret. Das sei eine „hochgejazzte Geschichte“, sagt Sprecher Martin Steltner genervt. „Mir ist aber nicht bekannt, dass Prominente Gegenstand von Ermittlungen sind.“

Dafür reagierte Glööckler umso schneller. Nach einer ersten schriftlichen Stellungnahme («„ch hatte mit Kokain nie etwas am Hut!“) lud er für 13.00 Uhr in seine Räume an der Friedrichstaße zur Pressekonferenz. Im schneeweißen Anzug, mit strassbesetzten Stars-and-Stripes-Slippers und wie immer perfekt schwarz geschminkt, schwebte er leicht verspätet die Treppe des dreistöckigen Appartements herunter.

„Ich habe das Gefühl, dass ich das Sommerloch füllen muss“, sagte er kurz angebunden. Eisern hielt er sich nach seinem Weder-Noch-Noch-Noch-Dementi an den Rat seines Anwalts, keine Fragen zu beantworten: „So, das war‘s. Vielen Dank.“ Die Journalisten blieben etwas ratlos zwischen silberner Couchgarnitur und goldenem Edel-Nippes in dem bis zu Decke mit bunten Gemälden behängten Salon zurück.

Möglicherweise stammen die Namen aus einem Verfahren, in dem Ende Mai zwei Berliner Drogendealer verurteilt wurden - wegen mehr als 250 Fällen - der eine zu zweieinhalb Jahren Haft, der andere zu einer Bewährungsstrafe.

Gerichtssprecher Tobias Kaehne sagt, in der Anklage seien auch Namen als Abnehmer der Drogen genannt worden - jedoch ohne Anschrift oder sonstige Präzisierungen. Das Urteil sage mit keiner Silbe, dass die Genannten tatsächlich Drogen-Abnehmer waren. „Es gilt zunächst die Unschuldsvermutung“, betont der Sprecher. Es könnten auch ausgedachte Abnehmer gewesen sein, gibt er zu bedenken. In dem Prozess sei das nicht verhandelt worden. Auch Zeugen wurden dazu nicht gehört.

Bei der Staatsanwaltschaft ist fast nebenbei zu erfahren, dass nun - offenbar als Folge des Prozesses - gegen rund 60 Personen wegen möglichen illegalen Kokain-Konsums ermittelt wurde oder noch wird. Ein Teil dieser Verfahren sei bereits eingestellt worden, hieß es. (dpa)