Causa Hypo-Vorzugsaktien: Kulterer muss für 3,5 Jahre ins Gefängnis
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Kärntner-Hypo-Vorzugsaktien (2004) die erstinstanzlichen Haftstrafen für die vier Verurteilten am Dienstag bestätigt.
Wien/Klagenfurt - Der in zahlreiche Strafprozesse verwickelte Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer muss wegen Untreue 3,5 Jahre ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die erstinstanzlichen Urteile in der Causa um die Kärntner-Hypo-Vorzugsaktien (2004) vollständig bestätigt, womit sie rechtskräftig sind. Neben Kulterer müssen auch Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher für je 4 Jahre sowie Steuerberater Hermann Gabriel für 4,5 Jahre in Haft. Nach dem Urteil herrschte Fassungslosigkeit sowohl bei den Verteidigern als auch bei den Verurteilten.
Kulterer fühlt sich nicht korrekt behandelt
Kulterer zeigte sich vom Urteil „negativ überrascht“. „Wir werden uns den Weg zum Europäischen Gerichtshof auf jeden Fall vorbehalten. Ich persönlich fühle ich mich hier absolut nicht korrekt behandelt“, sagte Kulterer zu Journalisten.
Die Höchstrichter folgten vollständig dem erstinstanzlichen Urteil, demzufolge die Kärntner Hypo beim Vorzugsaktien-Deal aus dem Jahr 2004 durch die vier Verurteilten um knapp 5,5 Mio. Euro unter Missbrauch derer Befugnisse geschädigt wurde. Bei dem Geschäft ging es um Vorzugsaktien der Hypo-Tochter HLH, die 2004 die Kapitaldecke der Hypo auffetten sollte.
Am heutigen Gerichtstag sei am zentralen Geschehen des Strafverfahrens vorbei argumentiert worden, nämlich dem Befugnismissbrauch zwischen Machthaber und Machtgeber, sagte der vorsitzende OGH-Richter Kurt Kirchbacher in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Milderungs- und Erschwerungsgründe wurden in erster Instanz ausführlich berücksichtigt. So habe Gabriel maßgeblich die Finanzierungskonstruktion für den Vorzugsaktien-Deal entwickelt, der teils über Liechtenstein abgewickelt worden ist. Er fasste die höchste Strafe von 4,5 Jahren Haft aus. Kirchbacher erinnerte weiters daran, dass der festgestellte Schaden das 110-fache der Wertgrenze des Untreue-Paragrafen ausmache.
Verteidiger beklagten „mangelnde Unabhängigkeit“
Außerdem wies der vorsitzende Richter die Kritik der Verteidiger an der gerichtlichen Bestellung des Sachverständigen zurück. Es gab im Strafprozess einige Angriffe auf den Sachverständigen seitens der Verteidiger. Dass die Bestellung eines Sachverständigen aus dem Ermittlungsverfahren im strafrechtlichen Hauptverfahren verfassungsrechtlich bedenklich sei - wie heute von den Verteidigern vorgetragen - wurde im Prozess aber nicht thematisiert, so Kirchbacher.
Die Verteidiger versuchten vor dem OGH-Urteil in kurzen Plädoyers auf die - ihrer Ansicht nach - Mängel des erstinstanzlichen Urteils hinzuweisen, wobei sie sich vor allem auf die Rolle des Sachverständigen konzentrierten. Sie beklagten seine „mangelnde Unabhängigkeit“, weil er im Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig war. Es sei lebensfremd, dass ein Sachverständiger gegen sein Gutachten aus dem Ermittlungsverfahren argumentiere, so ein Anwalt.
Kulterer ein Sündenbock?
Kulterers Verteidiger Ferdinand Lanker stellte die Fairness des erstinstanzlichen Verfahrens generell infrage. Sein Mandant Kulterer werde als Sündenbock für den „Milliarden-Skandal“ rund um die Kärntner Hypo verantwortlich gemacht, „den man jemandem umhängen musste“. Kulterer sei zum Buhmann der Nation ausgerufen worden, es habe eine mediale Vorverurteilung stattgefunden, so Lanker.
Generalanwalt Michael Leitner wies die von den Verteidigern vorgebrachten Nichtigkeitsgründe zurück, in zwei Punkten sprach er von „aktenwidriger Argumentation“. Seiner Ansicht nach sind die erstinstanzlichen Strafen „sehr gut ausgewogen“. Die Hypo-Bank verwies der OGH heute erneut auf den Zivilrechtsweg, um den Schaden von knapp 5,5 Mio. Euro einzuklagen. (APA/tt.com)