Natur

Landesumweltanwalt für höhere Strafen bei Schwarzbauten

80 illegale Bauvorhaben wurden 2012 bekannt, immerhin 47 wurden nachträglich genehmigt.

Innsbruck – Allein im Jahr 2012 wurden in Tirol 80 Fälle bekannt, in denen trotz Bewilligungspflicht keine Behördengenehmigungen für Bauaktivitäten eingeholt wurden. Ein besonders eklatanter Fall fand in Niederdorfberg im Bezirk Kufstein statt, wo ein Bauer über fünf Hektar einfach mit einer Schubraupe planieren lies.

Der Tiroler Landesumweltanwalt, Johannes Kostenzer, warnt vor eigenmächtigen Baumaßnahmen, vor allem im Gelände: „In Zeiten, wo Hochwasserschutz und Wasserrückhalt in aller Munde ist, sollte allen Betroffenen klar sein, dass derartige Geländeveränderungen neben dem Natureingriff auch negative Auswirkdungen auf den Wasserrückhalt der Böden haben.“

Dennoch wurden 47 der 80 illegalen Vorhaben nachträglich seitens der Behörden Genehmigungen ausgesprochen. „Auch wenn der Tiroler Umweltanwaltschaft das Vorsorgprinzip am liebsten wäre, scheint es notwendig, auch über die Strafen im Naturschutz nachzudenken. Offenbar sind die derzeitigen Strafen nicht geeignet, einen sorgsameren Umgang mit unserer Natur sicherzustellen“, mahnt Kostenzer.

Kostenzer regt daher an, „neben den Geldstrafen auch verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen durch die Behörde zu ermöglichen. Es kann nämlich nicht sein, dass sich Einzelne über das Naturschutzgesetz zum Nachteil der Allgemeinheit hinwegsetzen.“ Zudem würden die entsprechenden Verfahren bei den Behörden auch Ressourcen binden, „die für das Land sinnvoller eingesetzt werden könnten.“ (tt.com)