Keine geologische Bauaufsicht bei Goinger Deponie
Kitzbühel – 628.000 Euro Schaden und eine Anklage gegen vier Personen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Der Hangrutsch der Goinger Aushub...
Kitzbühel –628.000 Euro Schaden und eine Anklage gegen vier Personen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Der Hangrutsch der Goinger Aushubdeponie des Stanglwirts im Juli 2011 bleibt nicht nur etlichen Goinger Hausbewohnern bis heute in Erinnerung.
Nach umfangreicher Sanierung läuft nun der Prozess am Kitzbüheler Bezirksgericht. Angeklagt sind nicht nur der Projektgutachter, Deponiebetreiber Manfred Riedmann, und Richard Hauser, Geschäftsführer der Stanglwirt GmbH, sondern erstmals auch ein Amtssachverständiger und Geologe des Landes.
Zum Prozessauftakt im Juni bekannten sich alle vier Angeklagten für nicht schuldig und orteten teils Versäumnisse bei ihren Mitangeklagten. Patrick Vergörer, Landes-Anwalt des Amtssachverständigen, sah in der Nichteinhaltung von Auflagen den Hangrutsch-Auslöser, nicht in einer mangelnden Begutachtung des Bauvorhabens. Hauser-Verteidiger Bernhard Wörgötter stellte im Plädoyer überhaupt offen die Frage, warum dieser trotz Beauftragung von Sachverständigen auf der Anklagebank sitzen würde.
Knalleffekt am Freitag
Am zweiten Prozesstag begann die Einvernahme des erstangeklagten Deponieplaners und Bauaufsehers mit einem Knalleffekt. So fand die Errichtung der Aushubdeponie ohne jegliche geologische Bauaufsicht statt, obwohl diese laut Aussagen des Angeklagten dringend erforderlich gewesen wäre. Das heißt vereinfacht, dass die prinzipielle Eignung des Geländes der Stanglwirt Aushubdeponie von keinem Sachverständigen je überprüft worden war.
Der Bauaufseher, der schon mehrere andere Deponien betreut hatte, erklärte sich schlichtweg als nicht zuständig und meinte vor Gericht sinngemäß, dass es in der Verantwortung des Betreibers und des Bescheidadressaten, Richard Hauser, gelegen wäre, für eine zusätzliche geologische Bauaufsicht zu sorgen.
Über das Thema sei niemals gesprochen worden. Hätte er jedoch Kenntniss davon gehabt, dass das Projekt ohne einen dazu extra abgestellten geologischen Sachverständigen durchgeführt werden muss, „hätte ich selbstverständlich etwas gesagt“.
Am Freitag soll nun ein Urteil ergehen – bis zu ein Jahr Haft droht. (fell)