Streit um Macht der Dorfchefs
VP-Landesrat Johannes Tratter sieht die örtliche Raumordnung bei den Gemeinderäten gut aufgehoben, die Opposition nicht.
Von Anita Heubacher
Innsbruck –Da hat Landesvolksanwalt Josef Hauser in ein Wespennest gestochen. Er hatte gefordert, dass die örtliche Raumordnung und das Baurecht von den Gemeinderäten weg hin zur Bezirkshauptmannschaft verlagert werden sollten. Hauser begründet das seit Jahren damit, dass es in Tirol keine Rechtsmittel gibt, wenn Grundstücke nicht gewidmet werden. Bei der Landesvolksanwaltschaft würden sich die Beschwerden über die „Willkür beim Widmen“ häufen.
LH Günther Platter wollte heute auf die Vorschläge Hausers „keine schnelle Antwort“ geben und verwies auf den zuständigen Landesrat Johannes Tratter. Letzterer sieht die örtliche Raumordnung gut aufgehoben. „Der Gemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Organ.“ Nur die wenigsten Widmungen seien Problemfälle. Tratter will die überörtliche Raumordnung stärken. Diese liegt in der Hand des Landes. „Wir können absolute Grenzen bei Grünflächen festlegen.“ Die Kompetenzen von den Bürgermeistern hin zur Bezirkshauptmannschaft zu verlagern, sei nicht möglich. „Dazu müsste man die Bundesverfassung ändern.“
Für FP-Chef Gerald Hauser kommt das einer Ausrede gleich. „Die Gemeindeautonomie wird dem Landesvolksanwalt seit Jahren entgegengehalten.“ Hauser, selbst Bürgermeister in St. Jakob i. D., verweist auf Vorarlberg. Dort habe der Landtag beschlossen, dass sich Betroffene zumindest an die Landesregierung wenden können, wenn Grundstücke nicht gewidmet werden. Das Vorarlberger Modell schwebt auch Landesvolksanwalt Hauser vor. Die Landesregierung könnte dann zumindest prüfen, warum nicht gewidmet wurde.
Auch SP-Sozialsprecherin Gabi Schiessling verlangt das Vorarlberger Modell und sieht vor allem die Grünen gefordert.