Reise

Reise-Storno zufällig entdeckt

Ein deutscher Reiseveranstalter schlitterte im Juni in die Insolvenz. Eine Tirolerin, die eine Pauschalreise gebucht hatte, bekam aber keine Meldung über den abgesagten Urlaub.

Von Matthias Christler

Innsbruck –Jeden Tag derselbe bange Moment, die Hoffnung, dass der Briefumschlag endlich ankommt. Doch der Postkasten bleibt leer und die Tage bis zur Abreise werden weniger. Der Stresspegel steigt. Wo bleiben nur die Dokumente für den Flug, für das Hotel? Wenn der Sommerurlaub näher rückt, zwei Wochen, eine Woche, nur noch Tage und die versprochene Post auf sich warten lässt, gibt es zwei Möglichkeiten: erstens warten und bis zum letzten Tag hoffen oder zweitens die Initiative ergreifen.

Lisa Kröll aus Zell am Ziller hat sich für Zweiteres entschieden und auf der Buchungsplattform ihre Reisedaten überprüft. Alles bezahlt, trotzdem stand „storniert“ beim Buchungsstatus. Statt Traumurlaub ein böses Erwachen. Von der Buchungsplattform wurde über einen Link schließlich auf die Homepage des Reiseveranstalters weitergeleitet. Dort klärte sich mit der nächsten schlechten Nachricht die Stornierung auf: Für das deutsche Unternehmen GTI Travel, das hauptsächlich Reisen in die Türkei angeboten hat, sei ein „Insolvenzantrag eingereicht worden (...) die Kunden werden kurzfristig informiert“.

Kurzfristig informiert? Zwei Wochen vor der geplanten Abreise am kommenden Freitag ahnte Kröll nichts von der Pleite des Reiseveranstalters und somit von der Stornierung ihres Urlaubs, sie erhielt keine Nachricht. „Wenn ich mich nicht selbst darum gekümmert hätte, würde ich bis jetzt wahrscheinlich nichts wissen“, sagt sie. Die ersten Meldungen über die Insolvenz kamen zwar bereits Anfang Juni, doch weder GTI Travel, die Buchungsplattform noch der zuständige Reiseversicherer HanseMerkur informierten Kröll.

Die Pauschalreiserichtlinie der EU sieht vor, dass Kunden im Falle eines Konkurses kein Nachteil entsteht. Zumindest finanziell droht kein Ärger. Der Reiseveranstalter muss laut Arbeiterkammer Tirol für eine entsprechende Konkursabsicherung sorgen.

Daher sind wenigstens Zahlungen von Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, grundsätzlich abgesichert. Bernhard Wanner, Spartengeschäftsführer der Reisebüros der Wirtschaftskammer, erklärt das so: „Wenn ein Reiseveranstalter pleitegeht, muss er schauen, dass die Reise trotzdem abgewickelt wird. Es müsste einen 24-Stunden-Hotline-Service geben, an den man sich wenden kann. Der Konsument ist eigentlich gut geschützt bei solchen Fällen“, sagt er.

Die AK rät, bei allen Urlaubsbuchungen nach der Insolvenzabsicherung des Veranstalters zu fragen. „Auch die Reisebestätigung muss alle Informationen über die Absicherung des Veranstalters im Insolvenzfall erhalten und sollte auch ins Urlaubsland mitgenommen werden“, empfiehlt Andreas Oberlechner von der Rechts- und Konsumentenpolitischen Abteilung der Arbeiterkammer für den Fall, dass der Konkurs während des Urlaubs eintritt.

Wie Kröll mussten sich Tausende andere Kunden an den inzwischen zuständigen deutschen Reiseveranstalter AMA Reisen wenden, um entweder das Geld zurückzubekommen oder eine gleichwertige Reise neu zu buchen. Kröll berichtet von etlichen Anrufen und summiert sicher Stunden in der Warteschleife. Inzwischen konnte sie eine neue Reise für den gleichen Zeitraum buchen, sie bezhalt nun 80 Euro mehr, weil es kein gleichwertiges Angebot mehr gab. Doch das Wichtigste für sie: Die Dokumente sind am vergangenen Freitag endlich im Postkasten gelegen.