Innenpolitik

Salzburg-Finanzen: Zivilprozess gegen Ex-Finanzlandesrat

Im Salzburger Finanzskandal kommt es am kommenden Mittwoch zu einem ersten zivilgerichtlichen Nachspiel.

Salzburg – Am Landesgericht Salzburg wird am kommenden Mittwoch in einer vorbereitenden Tagsatzung über eine Klage auf Widerruf und Unterlassung gegen den ehemaligen Interims-Finanzlandesrat Georg Maltschnig (SPÖ) verhandelt. Eingebracht hat die Klage ein früherer Finanzreferent des Landes, Wolfgang Eisl (ÖVP). Dieser wehrt sich gegen die Erwähnung seines Namens in einer Selbstanzeige des Landes.

Der Hintergrund: Bei den „Aufräumarbeiten“ des Spekulation-Skandals wurde festgestellt, dass das Land Kapitalerträge, die über den sogenannten Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF) lukriert worden waren, möglicherweise versteuern hätte müssen. In der Selbstanzeige wurde Straffreiheit beantragt, und zwar für das Land, für ehemalige Finanzreferenten, darunter auch Eisl, sowie für Mitarbeiter der Finanzabteilung und für die „Hausbank“ des Landes, die Hypo Salzburg.

Die Selbstanzeige bezieht sich auf den Zeitraum 2006 bis 2012. Eisl hat aber bereits 2004 die Politik verlassen. Da Maltschnig in einem Pressegespräch die Öffentlichkeit über die Selbstanzeige informiert und in diesem Zusammenhang auch ihn, Eisl, erwähnt habe, sei in nahezu allen relevanten Medien Österreichs über diese Selbstanzeige und über den Umstand, dass er ebenfalls in Verdacht stünde, sich an einer Steuerhinterziehung beteiligt zu haben, berichtet worden. Diese Aussagen Maltschnigs seien „ruf- und kreditschädigend“, heißt es in der Klageschrift.

Die Verhandlung wurde für Mittwoch, 10. Juli, von 11.30 bis 12.00 Uhr im Zimmer 114 im ersten Stock des Landesgerichtes anberaumt. Maltschnig ist seit der Angelobung der neuen Salzburger Landesregierung am 19. Juni nicht mehr Finanzlandesrat. Seine Funktion hat Christian Stöckl (ÖVP) übernommen.