Scheinrechnungen

Kärntner Freiheitliche ließen sich Wahlhelfer bezahlen

(Symbolfoto)
© TT/Thomas Böhm

Im Jahr 2009 soll Medienunternehmer Hansjörg Berger 2600 Euro für „Personalbereitstellung für Wahlveranstaltungen“ bezahlt haben. Der Beschuldigte arbeitet mit den Ermittlern der Staatsanwaltschaft zusammen.

Klagenfurt – In der Affäre um überhöhte Rechnungslegungen und Scheinrechnungen in Kärnten tauchen immer mehr Details auf. Die Kleine Zeitung veröffentlichet am Sonntag eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass der Medienunternehmer Hansjörg Berger im Frühjahr 2009 rund 2600 Euro für „Personalbereitstellung für Wahlveranstaltungen“ bezahlte. Zuvor sollen an Berger überhöhte Preise vom Büro des damaligen LHStv. Uwe Scheuch – er war zu dem Zeitpunkt auch Parteichef des BZÖ (später FPK, heute FPÖ) – an Berger gezahlt worden sein.

Berger kooperiert mit Behörden

Stimmen die Angaben von Berger, wurde über einen Kreislauf öffentliches Geld für Parteizwecke verwendet. Berger war in der vergangenen Woche an die Öffentlichkeit gegangen, nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Kärnten mehrere Hausdurchsuchungen angeordnet hatte. Nach eigenen Angaben kooperiert er mit den Behörden. Vor allem ein ehemaliger Mitarbeiter von Scheuch wurde schwer belastet. Scheuch selbst wird in der Causa von der WKStA nicht als Beschuldigter geführt. Die Ermittler gehen bisher von einem Schaden von rund 60.000 Euro zulasten des Landes aus.

FPÖ: Kein Zusammenhang mit Partei

Obwohl aus der in der Kleinen Zeitung veröffentlichten Rechnung hervorgeht ,dass ein für den Wahlkampf gewidmeter Geldbetrag an ein Konto der Freiheitlichen in Kärnten überwiesen wurde, erklärte FPÖ-Landesparteisekretärin Nina Schratter in einer Aussendung, dass diese Causa „mit der Partei selbst in keinem Zusammenhang“ stehe. Gleichzeitig sprach sie sich für „absolute Aufklärung“ aus: „Wir stehen für eine lückenlose Aufklärung und werden dahin gehend auch mit den Behörden kooperieren“. „Sollten Funktionäre betroffen sein, werden die notwendigen Konsequenzen gezogen werden und Suspendierungen bis zur endgültigen Klärung erfolgen“, so Schratter. (APA)