Prozess gegen Tiroler nach tödlichem Schuss auf Frau vertagt

Ein drittes psychiatrisches Gutachten soll eingeholt werden, nachdem zwei Gutachten zu entgegengesetzten Auffassungen bezüglich der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten kamen.

Innsbruck – Der Prozess gegen einen 65-jährigen Tiroler, der mit einem Jagdgewehr einen tödlichen Schuss auf eine Frau abgefeuert haben soll, ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht erneut vertagt worden. Es soll ein drittes psychiatrisches Gutachten eingeholt werden, nachdem zwei Gutachten zu entgegengesetzten Auffassungen bezüglich der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten kamen.

Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 65-Jährigen in ihrem Gutachten die Zurechnungsfähigkeit. „Der Angeklagte hat keine Geisteskrankheit, keine ausgeprägte Minderbegabung, keine Psychose und keine tief greifende Bewusstseinsstörung“, meinte Kastner. Aufgrund der Alkoholisierung des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt sei seine Impulskontrolle und seine Fähigkeit, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, zwar reduziert gewesen, er habe sich aber „sicher nicht in einem Zustand der aufgehobenen Zurechnungsfähigkeit befunden“, meinte Kastner.

Ein bereits beim ersten Verhandlungstermin vorgetragenes Gutachten von der Psychiaterin Karin Kramer-Reinstadler hatte dem Tiroler jedoch Hirnleistungsstörungen sowie ein organisches Psychosyndrom bezeugt. „Dadurch war dem Beschuldigten zwar zum Teil bewusst, dass man diese Tat nicht tun darf. Er konnte aber aufgrund des Alkoholkonsums und der Störung nicht mehr danach handeln“, hatte die Psychiaterin erläutert. Laut Kramer-Reinstadler war der 65-Jährige somit nicht zurechnungsfähig.

Die Bluttat hatte sich in der Nacht auf den 26. Juni gegen 23 Uhr in einem Lokal ereignet. Zuvor dürfte es eine Auseinandersetzung zwischen der 31-jährigen Angestellten und dem mutmaßlichen Täter gegeben haben, er wurde nach dem Streit des Lokales verwiesen. Wenig später soll er mit einem Jagdgewehr bewaffnet zurückgekommen sein und der Frau in die Brust geschossen haben. Sie starb laut Gerichtsmediziner Walter Rabl rund eine Stunde nach dem Vorfall in der Innsbrucker Klinik.

„Ich wollte sie nur erschrecken, aber nicht töten“, hatte sich der 65-jährige Tiroler zuvor verteidigt. Er habe zwar gewollt, dass sich ein Schuss löse, der sollte aber am Opfer vorbei gehen, erklärte der Angeklagte. Er sei zornig auf die Frau gewesen, weil er sie mit einem anderen Mann sah. Die beiden hatten laut Beschuldigtem zeitweise eine „lockere Beziehung“. (APA)