Schwarzbau steht noch immer

Der Notheggen-Hof in St. Johann beschäftigt Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft seit Jahren. Es gibt einen rechtskräftigen Abrissbescheid, aber auch eine Widmung.

Von Harald Angerer

St. Johann –Zeit ist relativ – nicht nur Einstein wusste das, auch die St. Johanner Gemeindeführung, wenn es um den Notheggen-Hof im St. Johanner Ortsteil Winkl-Sonnseit geht. Seit über 20 Jahren ist die Gemeinde nun mit dem Hof beschäftigt.

Im November 2012 sah es dann aber so aus, als würde doch ein Ende in Sicht sein. Der Gemeinderat stimmte einem neuerlichen Widmungsansuchen des Besitzers zu. Dem Erstbeschluss sollte ein Zweitbeschluss folgen und damit die Widmung rechtskräftig werden. Aber wieder einmal läuft die Zeit und nichts passiert. Der Zweitbeschluss lässt seit November 2012 auf sich warten. Sehr zum Ärgernis eines Nachbarn des Notheggen-Hofes. Dieser pocht auf einen rechtskräftigen Abrissbescheid für das Nachbargebäude. Für diesen Bescheid gibt es aber von Bezirkshauptmann Michael Berger eine Fristerstreckung bis Jahresende.

Bürgermeister Seiwald verweist auf laufende Verhandlungen mit dem Besitzer bezüglich eines Raumordnungsvertrages, deshalb verzögert sich der Zweitbeschluss. „Dieser Raumordnungsvertrag war eine Bedingung für die Widmung, damit die Verwendung des Hofes sichergestellt ist“, sagt Seiwald. Er hofft auf einen Abschluss der Vertragsverhandlungen noch im Sommer.

„Es besteht die Möglichkeit, dass es für den Hof eine positive Widmung und dann einen positiven Baubescheid geben könnte, deshalb haben wir das Vollstreckungsverfahren derzeit ausgesetzt“, sagt Bezirkshauptmann Berger. Würde die Widmung aber doch abgewiesen, dann würden sofort die nächsten Schritte gesetzt.

Der Notheggen-Hof war nicht immer ein Schwarzbau. Der Hof wurde errichtet, als noch keine Widmung für ein solches Bauvorhaben notwendig war, erst eine Gesetzesänderung brachte diese Notwendigkeit mit sich. Für den Hof gab es einen gültigen Baubescheid, dieser ist verfallen und aus dem Bauwerk wurde ein Schwarzbau. Der Abrissbescheid wurde bereits im Jahr 2010 rechtskräftig, doch der Hausbesitzer nutzte erneut die Möglichkeit, um um eine Widmung anzusuchen. Noch im Jahr 2010 hatte sich der Gemeinderat gegen eine solche Widmung ausgesprochen. Im November des Vorjahres gab es dann mit 12,6 Stimmen ein klares Ja des Gemeinderates für die Widmung des Hofes.