Todesstrafe-Webartikel von Grazer Professor: Dienstpflichtverletzung
Das Disziplinarverfahren an der Uni wurde abgeschlossen. Die Kommission verhängte keine Strafe gegen den Professer.
Graz – Im Fall eines Professors an der Universität Graz, der zu Jahresende 2012 auf dem Uni-Server die Todesstrafe für die Leugner des Klimawandels und den Papst als Kontrazeptionsgegner zur Diskussion gestellt hat, wurde das Disziplinarverfahren abgeschlossen. Die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission hat entschieden, dass eine Dienstpflichtverletzung vorliegt. Eine Strafe wurde allerdings nicht verhängt, meldete die Universität Graz am Mittwoch.
Das Erkenntnis der Disziplinarkommission, die den Fall aus dienstrechtlicher Sicht geprüft hat, hält fest, dass der Musikologe gegen Paragraf 43 Abs. 2 des Beamtendienstrechtsgesetzes verstoßen hat. Darin wird festgehalten, der Beamte habe „in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt“. Diese Dienstpflicht wurde verletzt.
Von der Verhängung einer Strafe - sie hätte auch als Geldbuße ausfallen können oder in einer Entlassung münden können - wurde abgesehen. „Das Disziplinar-Erkenntnis berücksichtigt in besonderer Weise das sensible Verhältnis zwischen Meinungs- und Forschungsfreiheit sowie Äußerungen, die von der formellen Lehrbefugnis von Universitätslehrenden nicht gedeckt sind“, hieß es. Mit Vorliegen des Bescheides betrachtet die Universität Graz die Angelegenheit als abgeschlossen. Das Rektorat weist darauf hin, dass die Universität „größten Wert auf die Wahrung der Menschenrechte legt und diese zu ihren obersten Prinzipien zählt“.
Der im Web veröffentlichte Beitrag unter dem Titel „Death penalty for global warming deniers?“ hatte zu Jahresende 2012 zu Protestnoten aus der ganzen Welt geführt. Der gebürtige Australier und Professor für Musikwissenschaft an der Universität Graz hatte darin die Frage aufgeworfen, ob die Todesstrafe ab einer gewissen Größenordnung der potenziell letal Geschädigten angemessen sei. Primär zielte der Professor auf Leugner des Klimawandels ab, doch wurden auch der Papst und seine Berater angeführt, zumal sie mit ihrer Haltung zur Kontrazeption an Millionen Aids-Toten mit schuldig seien.
Die Universitätsleitung hatte sich umgehend nach Bekanntwerden distanziert, hat die Entfernung des Textes vom Server veranlasst und eine öffentliche Entschuldigung des Autors eingefordert. Die Staatsanwaltschaft Graz hat den Fall geprüft, aber keine Tatbestände eines Offizialdeliktes erkennen können.