Standort Tirol

Kauf-Nächte: AK will Land anzeigen

ÖGB und AK werfen im Streit um Shopping Nights LR Zoller-Frischauf Gesetzesbruch vor. AK-Chef droht mit Amtsmissbrauchs-Anzeige.

Innsbruck –Das Vorhaben von Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf, künftig die Entscheidung zur Durchführung langer Einkaufsnächte den Gemeinden zu überlassen, schlägt weiter hohe Wellen. Zoller-Frischauf will dafür die Tiroler Öffnungszeitenverordnung ändern, ein entsprechender Entwurf wird zur Begutachtung geschickt. Dieser sieht vor, dass künftig jede Gemeinde beschließen kann, dass die Geschäfte bei bedeutenden Veranstaltungen an bis zu zwei Werktagen pro Kalenderjahr bis maximal 23 Uhr geöffnet haben dürfen. „Samstage, Sonn- und Feiertage sind von dieser Regelung ausgenommen und die Events müssen von Gemeinden, Tourismusverbänden oder von Vereinigungen von Gewerbetreibenden durchgeführt werden“, so Zoller-Frischauf. Für Handelsobmann Michael Falkner ist diese Novelle „längst überfällig“. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer ortet „viele Gewinner bei Shopping Nights“.

ÖGB und AK werfen Zoller-Frischauf vor, mit der Verordnung das Öffnungszeitengesetz zu brechen. Demnach dürfe nur der Landeshauptmann nach Anhörung der Sozialpartner solche Veranstaltungen genehmigen. „Sollte auf Basis der neuen Verordnung eine Veranstaltung durchgeführt werden, wird die AK das Land Tirol wegen Amtsmissbrauchs anzeigen“, droht AK-Chef Erwin Zangerl. Ein Gutachten des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer im Auftrag der AK kam am 10. Juni – zumindest für den ersten Entwurf der Novelle – zum Ergebnis, „dass die geplante Novellierung [...] rechtswidrig ist“.

Das Land Tirol sieht sich rechtlich abgesichert: Der Landeshauptmann müsse nicht jede einzelne Veranstaltung persönlich absegnen. Im Öffnungszeitengesetz stehe lediglich, dass der Landeshauptmann nach Anhörung der Sozialpartner und anderen Bedingungen eine Verordnung erlassen kann, gewisse Öffnungszeiten anders zu regeln. Somit könne die Tiroler Öffnungszeitenverordnung durch die Novelle Zoller-Frischaufs erweitert werden, ohne Bundesgesetze zu missachten. Sozialpartner würden insofern angehört, als dass sie die Novelle prüfen können. (mas)