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Gang durch Raucherraum illegal

Wenn Nichtraucher in Gasthäusern erst durch den Raucherraum gehen müssen, ist das unzulässig, stellt der Verwaltungsgerichtshof klar.

Wien, Innsbruck –Seit 2009 gilt in Österreich ein Rauchverbot in Gaststätten – in welchen Gasthäusern und in welchen Räumen dennoch geraucht werden darf, ist genau geregelt (siehe Kasten rechts). Nicht selten müssen Nichtraucher allerdings erst durch die Raucherbereich schlendern, um in den Nichtraucherbereich zu gelangen. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun festgestellt hat, ist das unzulässig. Nichtraucher müssen demnach die Möglichkeit haben, ohne Umweg über den Raucherbereich einer Gaststätte den Nichtraucherbereich zu erreichen. „Ein Gast, dem bloß ein ,abgetrennter Raucherraum im Lokal‘ angekündigt wird, muss nicht damit rechnen, einen Raucherraum betreten zu müssen“, so der VwGH wörtlich. Und weiter: „Nach dem Gesetz ist das Rauchverbot die Regel, die Ermöglichung der Errichtung eines Raucherraums, in dem das Rauchen gestattet ist, die Ausnahme. Daher ist die Festlegung eines Raumes als Raucherzimmer, der betreten werden muss, um in das Nichtraucherzimmer zu gelangen, unzulässig.“

Dies lege auch die Kennzeichnungsverordnung nahe. Demnach müssen Gäste vor dem Betreten des Lokals bzw. des Gastraums durch entsprechende Hinweisschilder aufmerksam gemacht werden, ob im Lokal bzw. im Gastraum geraucht werden darf. Das bedeute aber nicht, dass der Gast damit rechnen muss, gleich einen Raucherraum zu betreten.

Peter Trost, Gastronomie-Spartengeschäftsführer in der Wirtschaftskammer Tirol, spricht von einer ganz engen Interpretation durch den VwGH. „In den Ministerien wurde festgestellt, dass es zumutbar ist, wenn Nichtraucher kurz durch den Raucherraum gehen“, so Trost. Ob Betriebe jetzt ihre Gasträume umbauen müssen, kann er nicht sagen. „Es kann sein, dass sich der eine oder andere etwas überlegen muss. Es dürfte aber nicht viele Betriebe betreffen.“

Anlass für die Feststellung des VwGH war eigentlich ein etwas anders gelagerter Fall: Ein Wirt wurde zu 2500 Euro Strafe verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hat, dass in seiner Gaststätte nicht geraucht wurde. Gegen die Strafe beschwerte er sich beim VwGH, blieb aber erfolglos. „Es waren Aschenbecher aufgestellt und es haben mehrere Personen geraucht, obwohl die Tür zum Nichtraucherraum dauerhaft offen gestanden ist“, so der VwGH. Die Verbindungstür hätte aber geschlossen sein müssen. Im Zuge dieses Falls hat der VwGH auch gleich festgestellt, dass Nichtraucher nicht durch den Raucherraum gehen müssen. (mas, APA)