27-Jährige starb an Liquid Ecstasy in Wasserflasche: Prozess
Während Autofahrt hatte die junge Wienerin Durst - Der Pkw-Lenker empfahl ihr, „hinten etwas zu trinken“.
Wien - Am kommenden Donnerstag muss sich ein 36-jähriger Wiener im Straflandesgericht verantworten, nachdem in der Nacht auf den 1. April 2013 in seinem Auto eine 27-Jährige eine Mineralwasserflasche mit Liquid Ecstasy als Durstlöscher erhalten hatte, ohne dass sie - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - vom Fahrer über den Inhalt der Flasche aufgeklärt wurde. Nachdem die Frau einen kräftigen Schluck gemacht hatte, wurde ihr schlecht. Noch während der Autofahrt fiel sie ins Koma, am 6. April starb sie im AKH.
Wie der Gerichtsmediziner Daniele Risser bei der Obduktion herausfand, waren eine vergiftungsbedingte Atemlähmung und eine dadurch bedingte Sauerstoffunterversorgung des Gehirns todesursächlich. Staatsanwalt Gerd Hermann wirft dem 36-Jährigen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor. Er hatte, als die Frau über Durst klagte, laut Anklage lapidar gemeint, „hinten“ sei „etwas zu trinken“ und die zu diesem Zeitpunkt bereits suchtmittelbedingt beeinträchtigte Frau nicht vor der 0,33 Liter-Flasche gewarnt, in die er im Vorfeld das auch als Felgenreiniger verwendete Gammabutyrolacton (GBL) gefüllt haben soll.
Der 36-Jährige dürfte in der Vergangenheit regelmäßig mit Drogen gehandelt haben. Unter seinen sieben Vorstrafen scheinen jedenfalls entsprechende Verurteilungen auf. Zuletzt wurde er im Mai 2012 nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) zu sieben Monaten Haft verurteilt, die er aber nicht sogleich verbüßte. Die Justiz gewährte ihm Ende Juni 2012 einen Strafaufschub.
In der Nacht auf den heurigen Ostersonntag war der Angeklagte zunächst mit einem Freund unterwegs gewesen. Gegen 4.30 Uhr traf er in einem Lokal die 27-Jährige und eine Freundin. Zu viert beschlossen sie nach einer Dreiviertelstunde, das Lokal zu wechseln. Während der Autofahrt soll der 36-Jährige laut Anklage den drei Mitfahrern Speed angeboten haben, das die vier auch konsumierten. Unmittelbar danach äußerte die 27-Jährige den Wunsch nach einem Getränk.
Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, setzte sie die Flasche nach dem ersten Schluck ab und meinte, dass „es“ komisch schmecke. Erst da soll der Pkw-Lenker offenbart haben, dass es sich um Liquid Ecstasy handle und dass abgesehen davon noch eine Packung Fruchtsaft da sei.
Der Versuch, die 27-Jährige zum Erbrechen zu bringen, scheiterte. Da die Frau zwischenzeitlich das Bewusstsein verloren hatte, fuhr man in die Wohnung ihrer Freundin. Dort stellten die drei fest, dass die 27-Jährige keinen Puls mehr hatte. Sie verständigten die Rettung, auf der Intensivstation im AKH wurde eine wässrige Hirnschwellung diagnostiziert. Die junge Frau erlangte nicht mehr das Bewusstsein. (APA)