Studiengebührenregelung gekippt: Unis zahlen, Töchterle auch
Die eigenständige Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten ist laut VfGH rechtswidrig. Die aktuell gültige Studiengebührenregelung ist davon nicht betroffen. Die Unis werden den Studierenden die eingehobenen Gebühren zurückzuzahlen, der Wissenschaftsminister will den Unis die Beträge erstatten.
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat wieder einmal eine Regelung zu Studiengebühren aufgehoben. Die im Wintersemester 2012/13 von acht Unis autonom - also ohne gesetzliche Grundlage - vorgenommene Einhebung von Studienbeiträgen sei verfassungswidrig, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag. Dem Staat komme für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine „besondere Verantwortung“ zu. Diese bedinge eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren, eine Übertragung in die Autonomie der Unis sei „ausgeschlossen“. Die aktuell gültige, vom Nationalrat im Dezember 2012 beschlossene Studiengebührenregelung ist davon nicht betroffen - pikanterweise ist diese inhaltlich mit der nun aufgehobenen weitestgehend ident.
Acht Unis hoben Gebühren ein
Im Wintersemester 2012/13 haben acht der 21 Universitäten auf Aufforderung von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten in der Höhe von 363,36 Euro eingehoben. Grund: Nachdem der VfGH mit 1. März 2012 die alte gesetzliche Regelung dazu aufgehoben hatte, konnte sich die Regierung zunächst auf keine Reparatur einigen. Gegen diese Vorgangsweise der Unis leitete der VfGH im Oktober 2012 ein Verordnungsprüfungsverfahren ein. Daraufhin schafften SPÖ und ÖVP im Dezember die gesetzliche Reparatur der Studiengebührenregelung für die Zukunft doch noch und wollten gleichzeitig die im Wintersemester 2012/13 „autonom“ eingehobenen Gebühren per Gesetz rückwirkend sanieren.
Diese gesetzliche Sanierung hat der VfGH nun wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben, da an manchen Unis Gebühren bezahlt werden mussten, für die gleichen Studien an anderen Unis aber nicht. Gleichzeitig hielt er aber auch grundsätzlich fest, dass die Übertragung der Kompetenz für die Einhebung von Studienbeiträgen an die Unis ohne gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist.
Unis zahlen, Töchterle erstattet Beträge
Die Universitäten haben umgehend angekündigt, den Studenten die bezahlten Gebühren rückzuerstatten. Töchterle wiederum sicherte den acht Unis zu, ihnen die dafür nötigen Beträge zu ersetzen. Laut ersten Berechnungen gehe es dabei um zwölf Mio. Euro. Gleichzeitig kündigte der Minister an, in Sachen autonomer Einhebung von Studiengebühren nicht lockerlassen zu wollen. Im VfGH-Erkenntnis sieht er „einen Auftrag, eine klare gesetzliche Möglichkeit für die autonome Einhebung von Studienbeiträgen zu schaffen. Ziel ist eine sozial verträgliche Regelung, die den Universitäten ermöglicht, maßvolle Studienbeiträge einzuheben.“
Die Universitätenkonferenz (uniko) ist froh, dass der VfGH nun endlich Rechtssicherheit hergestellt habe und meinte in Richtung Politik: „Die Unis dürfen nicht als Experimentierfeld für Entscheidungen missbraucht werden, die aufgrund politisch festgefahrener Positionen von den dafür Verantwortlichen nicht getroffen werden.“ Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) wiederum ärgerte sich über Töchterles erneuten Vorstoß für die gesetzliche Ermöglichung autonomer Studiengebühren.
SPÖ und Grüne plädieren unterdessen für eine Abschaffung der Studiengebühren. BZÖ und Team Stronach wollen alternative Gebührenmodelle.
ÖH Innsbruck erfreut
„Wir haben mit unserem Rechtsgutachten von Anfang an darauf hingewiesen, dass die autonome Einhebung von Studiengebühren durch Universitäten nicht verfassungskonform ist und wurden nun vom VfGH bestätigt“, zeigt sich der Vorsitzende der ÖH Innsbruck, Florian Heiß (AktionsGemeinschaft), in einer ersten Stellungnahme zufrieden.
Töchterle habe mit seiner Taktik, die Verantwortung für die Finanzierung auf die einzelnen Universitäten abzuschieben, eindeutig die falsche gewählt, fühlt sich Heiß bestätigt. Auch die Universitätsleitung hätte „besser auf uns gehört und das Spiel des Altrektors der Universität“ (Töchterle, Anm.) nicht mitspielen sollen. „Dadurch wäre eine Menge Ärger erspart geblieben“, so Heiß. (tt.com/APA)