Schüsse ins Freie blieben straffrei
Innsbruck, Gschnitz – Ein 44-Jähriger schoss im Februar nach aufwühlenden Familienstreitigkeiten in Gschnitz mit einer Pistole um sich und s...
Innsbruck, Gschnitz –Ein 44-Jähriger schoss im Februar nach aufwühlenden Familienstreitigkeiten in Gschnitz mit einer Pistole um sich und sorgte damit für den wohl ersten Einsatz des Polizeikommandos Cobra im Gschnitztal. Der weithin bekannte Mann hatte sich nach einer Feier in einem Gasthof, bei der es zu weiteren Unstimmigkeiten gekommen war, in seinem Haus verschanzt. Laut Polizei hatte der aufgebrachte 44-Jährige dabei „mehrmals unkontrolliert ins Freie geschossen“. Bevor sich der Mann im Haus verschanzte, drohte er noch Angehörigen, sich das Leben zu nehmen.
Da bei dem Vorfall niemand verletzt oder konkret gefährdet worden war, musste sich der Gschnitztaler nun „nur“ wegen schwerer Nötigung und Vergehen nach dem Waffengesetz am Landesgericht verantworten.
Verteidigerin Nikola Tröthan brachte für ihren Mandanten vor, dass eine Suiziddrohung gegenüber Dritten wohl nicht strafbar sein könne. Richter Georg Höfle pflichtete dem bei und erließ nicht rechtskräftig einen Freispruch. (fell)