Poker kein Glücksspiel mehr: Handlungsbedarf für Finanz
Die Regelung der Glücksspielnovelle von 2010 wurde vom VfGH gekippt. Die Höchstrichter stoßen sich an den Bestimmungen zur Konzessionserteilung.
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Pokerregelung im Glücksspielgesetz als verfassungswidrig deklariert. Die Höchstrichter stoßen sich an den Bestimmungen zur Konzessionserteilung - eine juristische Niederlage für das Finanzministerium, das für Pokersalons nur eine einzige Lizenz vorgesehen hätte. „Wir nehmen die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag zur APA. Diese werde nun im Detail analysiert. „Dann wird man sehen, welcher weitere Handlungsbedarf besteht.“
Ab Kundmachung des VfGH-Entscheids ist Poker offiziell kein Glücksspiel mehr. Poker wurde erst mit der Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) 2010 zum Glücksspiel erklärt, davor war der Betrieb der Kartencasinos ein freies Gewerbe. Seit Jahresbeginn 2013 sind Pokersalons überhaupt illegal, da Ende 2012 die Übergangsfristen ausgelaufen sind, das Ministerium die Pokerkonzession aber bis heute nicht ausgeschrieben hat. Das geht nicht, befand nun der VfGH. Auch nicht, dass es nur eine Lizenz geben hätte sollen.
Card-Casino-Betreiber frohlockt
Peter Zanoni, Chef der Concord Card Casinos (CCC), der gegen die neue Bestimmung im GSpG vor den VfGH gezogen ist, frohlockt. „Es ist ein Tag der großen Freude. Der Glaube an den Rechtsstaat ist damit bekräftigt“, sagte er.
Branchenexperten zufolge hat das Finanzministerium jetzt zwei Möglichkeiten. Macht es nichts, gilt wieder die alte Rechtslage, in der Poker nicht unter das Glücksspielmonopol des Bundes fiel. Dann gilt wie gehabt das Gewerberecht. Will das Finanzministerium Poker hingegen als Glücksspiel deklarieren - diese Option wurde vom VfGH eingeräumt -, muss es die Konzessionen und den künftigen Betrieb der Pokersalons neu regeln. Das würde wohl eine neuerliche Reparatur des Glücksspielgesetzes bedeuten.
Österreich musste seine Glücksspielgesetzgebung im Gefolge eines EuGH-Urteils aus dem Jahre 2010 auf neue Beine stellen. Aber die Neuregelung ist ebenso umstritten wie das alte Gesetz und beschäftigt die Höchstgerichte im Inland sowie Juristen auf EU-Ebene. Die Kritik bezieht sich vor allem auf die Vergabe der Casinolizenzen, die erstmals EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Antragsteller und auch Rechtsexperten sind der Meinung, dass die Bedingungen auf die Ex-Monopolistin Casinos Austria zugeschnitten sind. Mehrere (leer ausgegangene) Firmen haben sich deswegen sogar bei der EU-Kommission beschwert, vor zwei Monaten hat das Finanzministerium deshalb einen blauen Brief erhalten - eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren.
Für die Pokerbestimmungen sieht CCC-Betreiber Zanoni noch eine weitere rechtliche Möglichkeit. Das Ministerium könnte, wenn es Poker nicht ins Glücksspielgesetz einbindet, auch bei der Gewerbeordnung ansetzen. „Man könnte ein gebundenes oder konzessioniertes Gewerbe machen.“ (APA)