ÖVP will volle Steuer für „Golden Handshake“
Von Wolfgang Sablatnig...
Von Wolfgang Sablatnig
Wien –Die ÖVP fordert im Wahlkampf weitere Verschärfungen zur Sicherung der Pensionen. Die zuletzt diskutierte vorzeitige Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen findet sich in dem der TT vorliegenden Pensionskapitel aus dem Wahlprogramm zwar nicht. Sehr wohl stellt die ÖVP aber andere kontroverse Forderungen auf, mit denen sie Frühpensionen eindämmen will: Der „Golden Handshake“ etwa – großzügige Abfertigungen für Mitarbeiter, die vorzeitig in Pension geschickt werden – solle steuerlich nicht mehr begünstigt werden.
Außerdem fordert die ÖVP, Frühpensionen und ihre Begründung im Pensionsbescheid statistisch zu erfassen, um „größtmögliche Transparenz“ sicherzustellen. Wörtlich ist von einem „Frühpensionsmonitoring“ die Rede: Branche, Region und Bildungsstand der Frühpensionisten sollen anonym Form erfasst werden.
Die ÖVP hat das Programm bereits im Juni im Parteivorstand beschlossen, bisher aber nicht präsentiert. Ziel sei ein Anstieg des faktischen Pensionsalters bis 2020 um vier Jahre – eine Vorgabe, die von der SPÖ skeptisch betrachtet wird.
Erreicht werden soll dieses Ziel mit einer Mischung aus Einschränkungen und Anreizen. Gefordert werden einerseits ein „konsequentes Schließen aller Schlupflöcher in die Frühpension“ und die Umsetzung „ausständiger Harmonisierungsschritte“ bei den Pensionssystemen; gemeint sind offenbar Besserstellungen für Mitarbeiter von Stadt Wien und den ÖBB.
Auf der anderen Seite sollen Anreize stehen. Mit einem „höheren Bonus für längeres Arbeiten nach 60/65 Jahren“ kommt die ÖVP einer Forderung von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl nach, der nicht müde wird, ein schärferes Bonus-Malus-System zu fordern: Wer vorzeitig in Pension geht, muss mit höheren Abschlägen auf seine Pension rechnen. Wer aber länger bleibt, soll mit Zuschlägen belohnt werden – wenn denn ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Ebenfalls vorgeschlagen wird eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension. Für jedes Kind sollen vier Jahre „gleichwertig zu Zeiten der Erwerbstätigkeit“ berücksichtigt werden.
Schließlich findet sich in dem Papier die Forderung, die Ruhens- und Wegfallbestimmungen in der Pension zu „flexibilisieren“. Im Klartext: Wer in Pension ist, soll mehr dazuverdienen können. Dass damit die Gefahr besteht, die Pension attraktiver zu machen, ist den Autoren des Programms bewusst, schreiben sie doch ausdrücklich, dass damit kein neuer Anreiz für Frühpensionen geschaffen werden soll.