Vorwärts Tirol

Peinliche Niederlage vor Gericht für Lindenberger

Vorwärts-Klubobmann Hans Lindenberger unterlag gestern gleich zweifach mit einer Klage. Indirekt wurde dadurch Anna Hosp nun als Parteichefin bestätigt.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – Lieber einen Schritt zurück hätte gestern Vorwärts-Tirol-Klubobmann Hans Lindenberger bei seiner Klage gegen die Vorwärts-Obfrau Anna Hosp gemacht. Begehrte Lindenberger doch für sich und Vorwärts Tirol klagsweise die gerichtliche Feststellung, dass Anna Hosp weder Vorstand noch Parteivorsitzende wäre.

Dazu sollte Richterin Maria Gutheinz feststellen, dass auch die Vorwärts-Generalversammlung am 19. Juli, auf der Hosp von acht Vorstandsmitgliedern zur neuen Obfrau gewählt wurde, rechtswidrig erfolgt war. Fast ohne weitere Erörterung machte Richterin Gutheinz mit der Klage jedoch kurzen Prozess und wies diese noch gestern Nachmittag als unschlüssig ab.

So habe die Partei als Klägerin jedenfalls mangelnde Prozessfähigkeit, da die Klagsführung durch einen Anwalt durch die vier im Landtag vertretenen Vorwärts-Mitglieder beschlossen worden war, aber es laut Statut bei damals neun Vorstandsmitgliedern dazu eben mindestens die einfache Mehrheit gebraucht hätte.

Da half es Lindenberger auch nichts, dass er auf ein gegenteiliges Rechtsgutachten eines Innsbrucker Anwaltes hingewiesen hatte. „Ihnen fehlt da klar die Prozessführungsbefugnis!“, begründete die Richterin, die vorab vergeblich darauf gedrängt hatte, doch einfach zusammen noch einmal eine neue Generalversammlung einzuberufen. Ein Ding der Unmöglichkeit. Wie verhärtet die Vorwärts-Fronten mittlerweile sind, bewies gestern nicht nur eine Geste am Gang des Landesgerichtes. Dort hatte Lindenberger der zur Begrüßung angetretenen Hosp sogar den Handschlag verweigert.

Lindenberger im Prozess: „Man hat uns unter Druck gesetzt und gestalkt. Die haben uns die Hände abgeschlagen, jetzt können wir sie nicht mehr zum Gruß reichen!“

Hosp-Anwalt Karl Janovsky nicht weniger scharf zurück: „Ihre Reden können Sie bei Versammlungen und am Stammtisch halten, aber doch nicht am Landesgericht!“

Noch schlimmer Richterin Gutheinz. Die versagte Lindenberger nämlich die aktive Klagslegitimation gegen Hosp. Nicht nur, dass er selbst am 8. Juli aus freien Stücken vom Parteivorsitz zurückgetreten war, könne er hier niemals die Einzelperson Hosp klagen. Entweder hätte man die Generalversammlung als Ganzes anfechten oder alle an ihr beteiligten Vorstandsmitglieder – u. a. BM Christine Oppitz-Plörer – klagen müssen.

Ob dies nun geschieht, ließ Anwalt Martin Krumschnabel noch offen. Eine Berufung bringt Zeit für Beratungen.

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