Schütteltrauma bei Baby: Strafe für Vater erhöht
Innsbruck – Im Februar meldete ein 19-jähriger Alleinerzieher, dass er seinen neunmonatigen Sohn gerade wachgeschüttelt habe. Zuvor sei das ...
Innsbruck –Im Februar meldete ein 19-jähriger Alleinerzieher, dass er seinen neunmonatigen Sohn gerade wachgeschüttelt habe. Zuvor sei das Baby nämlich regungslos zusammengesackt. In der Klinik wurden allerdings Einblutungen in der Hirnrinde und in der Netzhaut festgestellt.
Schon bei Prozessbeginn am Landesgericht leugnete der Alleinerzieher starkes Schütteln. Gerichtsmediziner Walter Rabl hatte jedoch ausgeführt, dass es sich beim Verletzungsmuster nur um ein Schütteltrauma handeln könne: „Hier wirkten durch das Schütteln enorme Kräfte auf das Kind ein. So ein Verletzungsmuster gibt es sonst nur bei Autounfällen – auch ein Hochwerfen des Kindes könnte so etwas nie begründen!“
Aufgrund der letztlich gravierenden Verletzungsfolgen für den kleinen Buben hob das Oberlandesgericht diese Woche die erstinstanzliche Strafe vom Juli über vier Monate bedingte Haft empfindlich hinauf:
Sechs Monate bedingte Haft und 1440 Euro Geldstrafe ergingen. (fell)