„Situative“ Winterreifenpflicht tritt heute in Kraft
Bei Schnee, Matsch oder Eis gilt ab heute bis 14. April 2014 Winterreifenpflicht. Bei Verstoß drohen Strafen ab 35 Euro.
Innsbruck – Heute, Freitag, tritt in Österreich die „situative Winterausrüstungspflicht“ für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen in Kraft. Autofahrer müssen ab 1. November bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Seit heuer müssen auch Micro-Cars mit Winterreifen ausgestattet sein. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.
Bestimmungen im Ausland
Wer eine Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte sich vorher informieren. Denn in einigen Ländern gibt es von Österreich abweichende Regelungen, warnte der ÖAMTC am Dienstag. Besonders vorsichtig sollte man bei Mietwagenbuchungen sein, denn nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um, so ÖAMTC-Touristikexpertin Maria Renner.
In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen erst ab 15. November (bis 15. März) vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Auch Sommerreifen dürfen, in Kombination mit Schneeketten, verwendet werden. Die maximale Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Für im Winter genutzte Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern. Spikes sind in Slowenien nicht erlaubt.
In Deutschland, Slowakei und der Tschechischen Republik gilt eine situative Winterreifenpflicht. In Tschechien sind Winterreifen bei Temperaturen unter vier Grad auf jeden Fall erforderlich. In Deutschland ist außerdem vorgeschrieben, dass Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein muss. Schneeketten sind in der Slowakei und in der Tschechischen Republik nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in allen drei Ländern verboten.
In der Schweiz sieht die Sache ganz anders aus: „Eine generelle Pflicht, Winterreifen zu nutzen, existiert nicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindern bzw. in einen Unfall verwickelt sein, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen“, gibt Renner zu bedenken. Schneeketten sind verpflichtend anzubringen, wenn in der jeweiligen Region entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Diese müssen dann zumindest auf zwei Reifen angebracht werden. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen mit Ausnahme der beiden Tunnel San Bernardino und St. Gotthard.
In Italien und Ungarn gibt es eine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen ebenso nicht. Entsprechende Beschilderung kann jedoch die kurzfristige Nutzung von Winterreifen vorgeben. Eine Ausnahme ist das Aostatal im Nordwesten Italiens: Hier müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden. Schneeketten sind grundsätzlich in beiden Ländern erlaubt (Maximalgeschwindigkeit 50 km/h). In Italien dürfen von 15. November bis 15. März auch Spikereifen für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen verwendet werden. (APA)