Landespolitik

Streit um Bachverbauung ruft böse Erinnerung wach

In der Debatte zwischen einem Grundbesitzer und der Gemeinde Nußdorf-Debant gilt die Wartschenbachkatastrophe als Mahnung zu mehr Eile.

Von Catharina Oblasser

Nußdorf-Debant –Der Zwieslingbach in der Gemeinde Nußdorf-Debant wirkt auf den ersten Blick völlig harmlos: ein kleines Rinnsal, das irgendwo in der Wiese versickert. Glaubt man den Fachleuten der Wildbach- und Lawinenverbauung, kann der Zwieslingbach im Fall des Falles jedoch zu einem alles verwüstenden Strom werden.

Denn auch dem Wartschenbach, ebenfalls in der Gemeinde Nußdorf-Debant, traute man in den 90er-Jahren keine besondere Zerstörungskraft zu. Bis er dreimal hintereinander nach starken Unwettern über die Ufer trat und den Bewohnern der Wartschensiedlung fast ihr gesamtes Hab und Gut raubte. Für nicht wenige Experten ein drohendes Mahnmal, das die Gemeindeführung als warnendes Beispiel auch für den Zwieslingbach nehmen sollte.

Doch so einfach ist das nicht. Seit 2009 laufen die Bemühungen um die geplante Schutzverbauung. „Die Maßnahmen wären wirklich dringend“, sagt der Nußdorf-Debanter Bürgermeister Andreas Pfurner. „Doch es gibt noch immer keine Einigung mit einem der betroffenen Grundeigentümer.“ Die Gemeinde bietet zwischen 11,50 und 12 Euro Ablöse für den Quadratmeter. „Das ist der amtliche Preis. Und so viel haben wir auch sonst immer für hochwassergefährdete Fläche bezahlt.“ Mehr sei nicht möglich, argumentiert Pfurner. „Das wäre beispielgebend für alle anderen Grundeigentümer. Die würden dann auch mehr für ihre Flächen wollen.“ Und das könne sich die Gemeinde nicht leisten, so der Bürgermeister. „Schließlich haben wir das öffentliche Geld unserer Bürger sorgsam zu verwalten.“

Anders sieht das der fragliche Eigentümer selbst. „Anfangs hat die Gemeinde meinem Mandanten 21 Euro pro Quadratmeter versprochen“, erklärt der Lienzer Rechtsanwalt Reinhard Kraler, der den Grundbesitzer vertritt. Die gebotenen 12 Euro seien zu wenig. „Die Gemeinde hat für andere Grundablösen schon bis zu 90 Euro gezahlt“, so der Anwalt. Insgesamt besitze sein Mandant 2000 Quadratmeter Fläche im betroffenen Bereich.

Rechtlich bissen die Gemeinde als Antragstellerin, aber auch die Bezirkshauptmannschaft (BH) Lienz als zuständige Behörde schon mehrmals auf Granit. Konkret ging es dabei um die Frage, ob der wehrhafte Flächenbesitzer überhaupt Parteistellung habe – auch wenn vorerst nur der obere Lauf des Zwieslingbaches verbaut würde, wie die Gemeinde zuletzt plante.

„Ja, hat er“, sagten sowohl der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2012 als auch das Land Tirol vor wenigen Wochen. Das Land schickte den Bescheid, in dem die BH die teilweise Verbauung erlaubte, zurück an den Start. „Jetzt müssen ergänzende Gutachten eingeholt werden“, zeigt sich BM Pfurner resigniert. Und die Nußdorf-Debanter können nur hoffen, dass der Zwieslingbach noch länger so harmlos bleibt wie bisher.

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Catharina Oblasser

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