Klimt-Fries: Secession lehnt Rückgabe ab
Wien – In einem an das Kulturministerium gerichteten Schreiben lehnen die Künstlervereinigung Wiener Secession und die Gesellschaft der Freu...
Wien –In einem an das Kulturministerium gerichteten Schreiben lehnen die Künstlervereinigung Wiener Secession und die Gesellschaft der Freunde der Secession die Rückgabe des von Erben der Vorbesitzer beanspruchten „Beethovenfrieses“ von Gustav Klimt ab. Dabei stützt man sich auf eine von Rechtsanwalt Christian Hauer und dem Zeithistoriker Oliver Rathkolb ausgearbeitete „Gegendarstellung“ zum Rückgabeantrag. Die Fachleute gehen in ihrer Darstellung zwar ebenfalls davon aus, dass sich die Republik Österreich gegenüber dem Besitzer des Frieses, Erich Lederer, auch nach dem Krieg nicht korrekt verhalten habe – doch verschweige die von den Erben eingebrachte Schilderung „die Ereignisse, die zum Kaufvertrag zwischen Erich Lederer und der Republik Österreich geführt haben“ und damit die Tatsache, dass es jedenfalls ab 1970 zu einer „völlig neuen Gesprächskultur“ zwischen dem Fries-Besitzer und der Republik, vor allem in der Person von Bundeskanzler Bruno Kreisky, gekommen sei.
Dabei sei es in höchst verbindlicher Weise ausschließlich um eine Einigung zum Preis des Frieses gegangen, während weder von einer Drohung mit Ausfuhrverbot, noch von einer Restaurierung auf Kosten von Erich Lederer („im Gegensatz zu den Jahren davor“) die Rede gewesen sei. Im Gegenteil, wie die Gutachter mit Korrespondenz belegen, habe man ab den 1970er Jahren klar gesehen, dass die Ausfuhr unabwendbar wäre, sollte man das nötige Geld für den Ankauf nicht über Sondermittel zur Verfügung stellen können. Kreisky hatte sich der Angelegenheit persönlich angenommen – belegt werden soll das u. a. durch Dokumente wie der ersten Seite eines Buches zum Beethovenfries von 1977, von Erich Lederer „aufrichtigst und ergeben“ dem Bundeskanzler Kreisky gewidmet.
In ihren Vorbemerkungen erklären die Verfasser des Schreibens, dass sie die Zielsetzungen des Kunstrückgabegesetzes „uneingeschränkt bejahen“ und dass weder der drohende Verlust des Frieses mit seinen Auswirkungen auf die Secession noch die drohende Zerstörung des Werks durch das Abmontieren ein Argument gegen eine Rückgabe wäre. (APA, TT)
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