„Luxuspensionisten“ sollen mehrere tausend Euro verlieren
Beim Ministerrat wurden heute die Eckpunkte für die neue Sonderpensions-Regelung vorgestellt. Demnach plant die Regierung Abschläge von bis zu 25 Prozent.
Wien - Die Regierung hat am Dienstag die Kürzung von „Luxuspensionen“ in die Wege geleitet. Konkrete Regelungen für eine Verfassungsbestimmung sollen nun vom Parlament bis Ende Jänner ausgearbeitet werden. Eckpunkte wurden aber bereits im Ministerratsvortrag festgelegt und die bringen für einige Pensionisten schlechte Nachrichten, sind doch Verluste von mehreren Tausend Euro im Monat möglich.
Dies kommt in erster Linie daher, dass bei den höchsten Pensionsteilen bis zu 25 Prozent als Sicherungsbeitrag einbehalten werden können. Ein Beispiel: Bezieht ein „Luxuspensionist“ einen Ruhensbezug von 30.000 Euro, werden künftig gut 5300 Euro einbehalten. Noch höhere Einschnitte hat man vermieden, da sonst erfolgsversprechende Klagen beim Europäischen Gerichtshof drohen könnten. Mit der jetzt angedachten Regelung sieht man sich in der Regierung auf der sicheren Seite.
Bis zu 5000 Österreicher betroffen
Als mögliche Betroffene ausgemacht hat das Sozialministerium 3000 bis 5000 Personen, die über Sonderpensionen verfügen, die mehr als 4350 Euro betragen. Allzu groß wird die Wirkung auf das Budget nicht sein. Man rechnet mit Einnahmen von 50 Millionen über fünf Jahre gerechnet.
Als Zielgruppe ausgemacht hat die Regierung in erster Linie die Nationalbank, wurde doch jüngst bekannt, dass deren ehemaliger Präsident Adolf Wala mehr als 30.000 Euro an Ruhensbezügen kassiert. Ebenfalls explizit im Regierungsantrag angesprochen werden die Sozialversicherungen und Ex-Politiker mit einer alten Politikerpension. Zudem einbezogen werden könnten Pensionsgelder bei ORF und Kammern. Die anderen Gebietskörperschaften werden „angehalten“, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten analoge Regelungen zu etablieren.
Das geplante Modell für Sonderpensionen im Detail
Das Grund-Modell, das etwa bei der OeNB zum Einsatz kommen soll, sieht folgendermaßen aus. Für Pensionsteile, die zwischen der Höchstbeitragsgrundlage (2014: 4530 Euro) und 150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (knapp 6800 Euro) liegen, ist ein Sicherungsbeitrag von fünf Prozent zu entrichten. Für den nächsten Pensionsanteil - jenen bis 200 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (9060 Euro) - beträgt der Sicherungsbeitrag schon zehn Prozent. Die nächste Etappe bis zu 300 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (13.590 Euro) wird mit einem Beitrag von 20 Prozent versehen. Pensionsteile, die darüber liegen, kriegen einen „Bußsatz“ von 25 Prozent.
Ein echtes Limit soll es für bereits in Pension befindliche Bezieher von Sonderruhensbezügen nicht geben, allerdings für jene, die noch aktiv sind und später Anspruch auf eine „Luxuspension“ hätten. Diese neue Höchstpension wird mit dem Bezug der Nationalratspräsidentin festgesetzt, liegt also bei gut 17.000 Euro.
Verfassungsmehrheit nötig
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) als auch Staatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) rechnen damit, dass man im Nationalrat eine Verfassungsmehrheit brauchen dürfte, um dieses Abschlagssystem rechtlich wasserdicht abzusichern, da es dabei ja um Eingriffe in bestehende Pensionsleistungen geht. Zu viel Angst vor verfassungsrechtlichen Problemen sollte man laut Lopatka bei diesem Thema aber nicht haben: „Mir ist lieber, wir haben hier eine Lösung, wo wir an die Grenze gehen, als eine Lösung, wo man sagt, das ist wieder nur Kosmetik.“
Lopatka sprach von einem „Beitrag zur Pensionsgerechtigkeit“ und verwies außerdem darauf, dass die konkreten Einsparungen auch davon abhängen würden, dass die Landesgesetzgeber das Modell auch in ihrem Bereich umsetzen.
Grüne und Team Stronach dafür
Die Grünen und das Team Stronach können sich entsprechende Kürzungen vorstellen. Die Zustimmung der Grünen gibt es aber nur, wenn der „ganze öffentliche und semiöffentliche Bereich“ hineingenommen wird, betonte der stellvertretende Grüne Klubobmann Werner Kogler bei einer Pressekonferenz am Dienstag einmal mehr.
Das Team Stronach würde eine Begrenzung von „Luxuspensionen“ unterstützen, wie Klubobfrau Kathrin Nachbaur bei einer Pressekonferenz am Dienstag sagte. Es gebe da schon „erstaunliche Fälle“, verwies sie etwa auf die Nationalbank. Es solle eine Obergrenze geben, wo genau die liegt, müsse man sich noch anschauen, blieb Nachbaur aber vage.
Notenbank-Betriebsrat verärgert
Verärgert zeigte sich der Betriebsrat der Nationalbank, der massive rechtsstaatliche Bedenken äußerte. Zentralbetriebsrat Robert Kocmich verteidigt zudem das Pensionssystem der Nationalbank. „Es ist klar, dass man eine 30.000 Euro-Pension kaum verstehen kann, wenn man jeden Tag ‚ums Überleben kämpft‘“, aber man könne den Generaldirektor einer Notenbank, unter dessen Ägide acht Mrd. Euro Gewinn abgeliefert worden seien, eben nicht mit einer Billa-Verkäuferin vergleichen. (APA)
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