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Der teure Kauf in kleinen Raten

Gekauft wird zum Christkind, bezahlt später. Hinter den vermeintlich kleinen Monatsraten stecken bis zu 22-prozentige Jahreszinsen.Foto: Muellek
© Robert Parigger

Gerade vor Weihnachten haben Ratenkäufe eine besondere Anziehungskraft. Die kleinen Monatsbeträge täuschen: Tatsächlich ist diese Art der Finanzierung meist sogar teurer als ein Privatkredit, warnt die AK.

Von Elke Ruß

Wien –Wenigstens zu Weihnachten sollen die Kinder nicht spüren, wie knapp das Familienbudget ist. Vielleicht ist es auch die neue Waschmaschine, die nicht warten kann, bis das Geld beisammen ist – ein gefundenes Fressen für den Handel, der die Kunden mit Ratenzahlungen ködert. Was als günstig und bequem angepriesen wird, ist in aller Regel aber ein sündteures Geschäft, bestätigt Michaela Kollmann, Konsumentenschützerin in der Arbeiterkammer Wien.

„In den meisten Fällen ist das die teuerste Art, sich etwas zu kaufen“, weiß Kollmann. Eine Studie der AK Wien ergab Ende 2012, dass der effektive Jahreszinssatz (Zinsen plus Nebenkosten) teils fast 22 Prozent erreicht. Meist liegt er über den Kosten einer Kontoüberziehung, auf jeden Fall sei er teurer als ein Privatkredit. „Für Privatkredite haben uns befragte Banken effektive Jahreszinssätze von 4,8 bis 7,4 Prozent genannt. Da kann der Ratenkauf nicht mit!“ Allerdings sei zu bedenken, dass „die Bonität in den Zinssatz hineinfließt“. Für die Bank zählen Fragen wie: „Habe ich einen sicheren Job, gibt es noch andere Kredite?“

Am höchsten sind die Aufschläge beim Ratenkauf im Versandhandel (bis 21,7 Prozent) und Elektrohandel (ca. 15 Prozent). Bei Möbelhäusern und Baumärkten lagen sie noch bei 7,4 bis 12,1 Prozent. Der Kunde merkt das meistens nur nicht gleich. Teils wird sogar mit einer Null-Prozent-Finanzierung geworben. Die kann es zwar geben, räumt Kollmann ein. Häufig kassiert der Händler oder seine Partnerbank aber über Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren.

Auch beim Slogan „Jetzt kaufen, in drei Monaten zahlen“ finden sich die Aufschläge gerne im Kleingedruckten. „Der effektive Jahreszinssatz muss zwar angegeben werden, ist aber oft versteckt“, erklärt Kollmann. „Teilweise werden auch nur die Zinssätze pro Monat angegeben. Da hat man den Eindruck: ,Das ist eh billig!‘“ Die exakte Berechnung sei kompliziert. Für einen Überblick über die Gesamtkosten müsse man den Zinssatz pro Monat mal zwölf nehmen und alle Nebenkosten einrechnen. Teils gibt es auch Zinsanpassungsklauseln. Dabei sei wichtig, dass die Zinsen „nach oben und nach unten gehen können“.

Bevor man im Versandhandel auf Raten bestelle, sei es „vermutlich sogar gescheiter, das Konto zu überziehen“, resümiert Kollmann. Ein Finanzierungsbedarf bereits bei dreistelligen Beträgen sei aber meist ein Hinweis, „dass ich mit meinem Einkommen nicht auskomme. Da sollte ich wirklich schauen, wo ich sparen kann!“ Helfen könne dabei der Haushaltsbudgetrechner auf der AK-Homepage oder eine Budgetberatung bei der Schuldnerberatung.

Das Wichtigste sei, „zu vergleichen und sich beraten zu lassen“. Wer Händlerangaben nicht versteht, solle nachfragen. „Man ist ja dort Kunde!“

Dem werden allerdings als „Ratenschutz für die Teilzahlung ohne Risiko“ auch noch Versicherungen untergejubelt, die vor Zahlungsausfällen durch Krankheit, Kündigung etc. schützen sollen. Sie kosten nicht nur extra, sondern haben Tücken: „Die Leute wissen teilweise nicht, dass das Versicherungen sind, wo es auch Karenz- und Wartezeiten gibt. Bei manchen muss man z. B. ein Jahr im Job sein, damit sie greifen.“

Wer in Zahlungsverzug gerät, solle „nicht den Kopf in den Sand stecken“, sondern versuchen, mit Händler bzw. Bank einen Ratenstopp zu vereinbaren, um hohe Mahn- und Inkassospesen zu vermeiden. Der Verkauf der Ware ist keine Lösung: Sie gehört bis zur vollständigen Bezahlung dem Händler bzw. der Bank.

Nicht zuletzt verweist die AK-Beraterin auf das Rücktrittsrecht. Ein überrumpelter Kunde kann vom Kreditvertrag allein oder auch vom Kauf zurücktreten. „Beim Kreditvertrag gelten 14 Tage ab Abschluss.“ Ein Grund ist nicht nötig, der Rücktritt muss aber „schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Fax oder E-Mail reichen nicht, am besten ist ein Einschreiben.“