Landespolitik

Neues Agrargesetz soll nächste Woche fertig sein

Innsbruck – Die Agrargemeinschaftsfrage wird in der kommenden Woche wieder in den Mittelpunkt rücken, denn die schwarz-grüne Landesregierung...

Innsbruck –Die Agrargemeinschaftsfrage wird in der kommenden Woche wieder in den Mittelpunkt rücken, denn die schwarz-grüne Landesregierung will ihren Entwurf für ein überarbeitetes Flurverfassungsgesetz vorlegen. Danach soll es mit den Oppositionsparteien in einem Sonderausschuss debattiert werden. Zuletzt gab es ja eine klare Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass die über den Haus- und Gutsbedarf hinausgehenden Erlöse aus den Holzverkäufen der aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften den Gemeinden zustehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erinnerte dabei an seine Entscheidungen aus den Jahren 1982 und 2008.

Eines zeichnet sich jedoch bereits ab. Die bisherigen zwei Rechnungskreise, die die Einkünfte der Agrargemeinschaften den Agrariern auf der einen und der Gemeinde auf der anderen Seite zugeordnet und in den vergangenen Jahren für heftige Debatten gesorgt hat, wird es nicht mehr geben. Schließlich stehen den Agrariern lediglich die Nutzungsrechte für Wald und Weide sowie der Naturalbezug für den Haus- und Gutsbedarf zu.

Im ÖVP-Bauernbund gibt es indessen heftige Debatten über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, offen drohen Mitglieder mit ihrem Austritt. Selbst hochrangige Funktionäre wie der stellvertretende Klubchef Hermann Kuenz fordern eine Anerkennung der bisherigen Leistungen der Agrarfunktionäre. Wie diese im neuen Agrargesetz bemessen wird, bleibt abzuwarten. Detail am Rande: Kuenz wird am nächsten Donnerstag in Haiming bei einer Versammlung der Plattform Agrar/Agrar West, die in der Vergangenheit stets die Ansprüche der Gemeinden bestritten haben, über die Auswirkungen des jüngsten VfGH-Erkenntnisses auf die Agrargemeinschaften referieren. (pn)