Für Kraftwerk an Melach benötigt es keine UVP
Von Peter Nindler...
Von Peter Nindler
Sellrain –Für das geplante Kraftwerk Sellrain an der Melach mit einer Energieleistung von 10,6 Megawatt ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das hat jetzt die Abteilung Umweltschutz in der Landesregierung festgestellt. Das Ausleitungskraftwerk wird von sechs Gemeinden (St. Sigmund, Gries, Sellrain, Grinzens, Oberperfuss und Unterperfuss) forciert, das Wasser soll von der Melach und dem Fotscherbach entnommen werden.
Geprüft wurden vor allem negative Auswirkungen im Zusammenhang mit bestehenden Kleinkraftwerken und der Überleitung zum Kraftwerk Sellrain-Silz. Laut Umweltabteilung sind der wasserbautechnische, der gewässerökologische sowie der naturkundefachliche Amtssachverständige zum Ergebnis gelangt, „dass zwar mit überlagernden Effekten betreffend die genannten Wassernutzungen zu rechnen ist, dass sich dadurch aber für die jeweils untersuchten Schutzinteressen keine erheblichen, schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen“.
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens äußerte der Landesumweltanwalt Kritik am Ermittlungsverfahren und forderte Ergänzungen. Er warf die Frage der Rückstaulänge auf. Die Einwände wurden von den Gutachtern jedoch zurückgewiesen. An der Wasserfassung der Melach erfolge nämlich eine sehr geringe Stauhaltung, an jener am Fotscherbach keine klassische. Der Umweltanwalt hat den Bescheid nicht beeinsprucht.
Die Kraftwerk Sellrain GmbH tritt als Errichter des Kraftwerks auf, die Kosten werden mit rund 40 Millionen Euro beziffert.